Hallo!

Also - mal im Bundesurlaubsgesetz nachgeschaut:

Ein UrlaubsANSPRUCH für das ganze Jahr entsteht nach § 4 BUrlG nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zeitpunkt ist nach den meisten Arbeitsverträgen die Probezeit überstanden und Probleme für den Jahresurlaub treten dann nicht auf.

Der Jahresurlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden, wobei Wünsche des Arbeitnehmers und betriebliche Belange berücksichtigt werden sollen (§ 7 BUrlG). Eine Vorschrift, nach dem der Urlaub in der Probezeit aus anderen Gründen versagt werden kann, gibt es im BUrlG NICHT.

--> es gelten dann also AN-Wünsche und betriebliche Belange! Ein Arbeitgeber kann ja auch Urlaub im Allgemeinen auch streichen, wenn es die betriebliche Situation - nachweislich - nicht zulässt. Meistens spricht man in der Probezeit davon, dass Urlaub die Einarbeitungsphase des neuen Mitarbeiters beeinträchtigen würde und er deshalb keinen Anspruch hat, seinen bisher erwirtschafteten Urlaub zu nehmen.

...zur Antwort

Also ich habe auch mal auf einer Bohrinsel gearbeitet und mein chef hat vorher alle ärztlichen und sicherheitstechnischen seminare und untersuchungen bezahlt....

brauchte mich um nix kümmern.

hast du schon mal bei potenziellen arbeitgebern angerufen und nachgefragt? ich würd das so machen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.