Bei mir war es wie folgt:
Das erste halbe Jahr war ich verpflichtet im AFZ zu übernachten. Die Wochenenden, an denen Dienstfrei war, konnte ich seit beginn der Ausbildung nach Hause fahren.
Nach dem ersten halben Jahr hätte ich mir auch außerhalb des AFZ eine Wohnung suchen können, da die Pflicht zur Gemeinschaftsunterkunft weggefallen ist.
Grundsätzlich ist es also möglich an so ziemlich allen Wochenenden während der Ausbildung nach Hause zu fahren. Übungen usw. gab es bei mir nicht, welche eine Anwesenheit am Wochenende vorausgesetzt hätten.