Hmm, schwieriges Thema. Dazu müsste er einerseits körperlich so behindert sein, dass er es sich nicht selbst machen kann, aber andererseits geistig fit genug sein, um seinen Wunsch oder zumindest seine Zustimmung äußern zu können (vielleicht auch nur durch konkludentes Handeln, also z.B. dass man ihm anmerkt, dass er sich drüber freut, wenn man ihn befriedigt).
Ich weiß auch nicht wirklich, was ich davon halten soll, dass die Hilfe ausgerechnet von der Mutter kommt. Laut §173 StGB ist nur der Beischlaf zwischen Verwandten verboten (also genauer gesagt: Penis in Vagina reinstecken ist verboten). Andere Handlungen, wie z.B. ein Handjob oder sogar Oral- oder Analverkehr sind aber erlaubt. Allerdings brauche zumindest ich auch eine gewisse sexuelle Anziehung zu Frauen, mit denen ich sexuelle Handlungen vornehme, und meine Mutter gehört da definitiv nicht dazu, auch wenn sie früher durchaus eine attraktive Frau war. Wie es bei einer Schwester aussehen würde, kann ich nicht einschätzen, weil ich keine Schwester habe. Normalerweise sind direkte Familienmitglieder aber Tabu, wobei es natürlich sein kann, dass es für den jungen Mann kein Problem wäre, weil er durch seine Hilfsbedürftigkeit sowieso ein viel innigeres Verhältnis zu seiner Mutter hat, als andere Jungs in seinem Alter.
Ich kann auch nicht wirklich einschätzen, wie sehr die Libido des des jungen Mannes durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Hat er genau so einen starken Trieb, wie ein gewöhnlicher 18-jähriger? Dann würde es schon an Vernachlässigung grenzen, ihn damit alleine zu lassen. In dem Fall wäre es wahrscheinlich besser, wenn die Mutter es macht, als wenn niemand es macht.
Allgemein würde ich aber eher versuchen, eine Sexualassistenz zu organisieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten dafür auch von der Krankenkasse übernommen.