Warmwasser kann nur mit der Heizung abgerechnet werden, wenn Du auch Warmwasserzähler in der Wohnung hast. Das ist wohl nicht der Fall - also wird Warmwasser pauschal verrechnet.

Die Vermieterin macht es sich wohl etwas zu einfach. Normalerweise meldet die Vermieterin die Daten bei einem Mieterwechsel dem Heizkostenmessdienstunternehmen - mit einem Formular, welches auch Du unterschrieben hast. Erfolgt dies nicht, und meldet die Vermieterin bzw. der Hausverwalter den Nutzerwechsel nicht weiter, dann ist es erstmal nicht Dein Problem - die Kosten zahlt der Vormieter bzw. dieser streitet dann mit der Vermieterin. Wird der Nutzerwechsel gemeldet - jedoch ohne Übermittlung der Ablesewerte, so werden die Heizkosten (in der Regel) nach den Gradtagszahlen ermittelt.

Da Dir wohl die Liegenschaftsnummern und sonstige Daten wohl nicht bekannt sind - kannst Du unter Umständen auch nur schwer tätig werden.

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Teile der HV mit, Sie möge die Pumpe ersetzen lassen - hierzu ist m.E. auch kein Beschluss nötig - wegen Notgeschäftsbesorgung. Wenn es wieder passiert und es merkt keiner für ein paar Tage - dann ist der Schaden wohl höher als der Einbau einer neuen Pumpe - es sollte nicht mehr als ca. 700 EUR kosten. Hatte gerade den gleichen Fall.

Gleichzeitig schick eine gesonderte Rechnung für den zusätzlichen Aufwand.

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