"Nun rief die Geschäftsleitung an, dass ich nicht zur Berufschule gehen soll, da dies Kosten verursachen könnte, und es dem Unternehmen keinen Nutzen bringt. ... Er drohte mir mit rechtlichen Schritten, falls ich zur Berufschule gehen würde."

Genau so ist es, leider! Wenn du gekündigt hast oder gekündigt bist, darfst du nicht mehr zur Berufsschule gehen. Ab der Wirksamkeit der Kündigung erlischt die Berufsschulpflicht. Sie lebt wieder auf, wenn du ein neues Ausbildungsverhältnis eingehst.

Du kannst aber mit der Berufsschule reden, ob sie dich - ausnahmsweise - zum Unterricht zulassen. Das wird vielfach praktiziert. Eventuelle Kosten für Material, Verpflegung und Unterbringung musst du dann allerdings selber tragen.

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Nachbardach auf unserem Grundstück. Was kann man da tun?

Hallo an alle.

Vorab. Es ist das Land Hessen.

vor einem Jahr habe ich ein Grundstück erworben wo jetzt das Haus bald fertiggebaut ist.

Das Grundstück war ehemals mit dem Nachbargrundstück zusammen. Erst im späteren Verlauf wurde das Grundstück in zwei aufgeteilt.

auf dem Nachbargrundstück bestand vor der Teilung bereits ein Haus und eine Garage mit Wellendach.

Die Teilung erfolgte so, dass man Randsteine die ungefähr in der Mitte des Grundstückes war, als Orientierung nahm und dort dann die Grenzpunkte setzte.

So weit so gut

Nun habe ich angefangen mit dem Bagger auf meinem Grundstück den Garten zurechtzumachen.

Am Abend sprach mich der Nachbar motzend an, dass ich einen Teil seines Grundstückes umgegraben hätte. Nach etwas Diskussion war mir das zu blöd und spannte eine Schnur von einem Grenzpunkt zum anderen. Siehe da, ich war perfekt auf meiner Grenze und dann ist aufgefallen, dass Ca. 30 cm. seines Garagendaches, auf unser Grundstück ragt.

das mit dem Garten haben wir geklärt gehabt. Eigentlich wollt ich kein Fass auf machen, wegen seinem Dachüberstand, aber als ich ihm höflich sagte, dass er ja bitte die Entwässerung der Garage nicht auf unser Grundstück machen solle sondern abändern solle, weigerte er sich total.

jetzt habe ich einen mürrischen Nachbarn. Ich werde natürlich weiterhin versuchen es mit ihm nett zu klären, aber ich wäre erfreut, eure Meinung zu hören und eventuelle Schritte die man hier machen kann oder eben nicht (oder Erfahrungswerte).

im Internet konnte ich leider so eine Konstellation nicht finden.

Danke für eure Antworten

das Bild ist das Dach was rüber ragt zu uns. Die Garagenwand wäre die Grenze und das Dach ist drüber. Plus Entwässerung auf unserem Grundstück.

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Du hast vollkommen recht, bei 30 cm Grenzübertretung würde ich kein Fass aufmachen, eine solche Grenzüberschreitung wird von den Gerichten gerade noch toleriert. Angaben dazu findest du im Nachbarrecht (Stichwort: Grenzbebauung).

Anders sieht es aus, wenn die Dachentwässerung vom Nachbarn auf dein Grundstück erfolgt. Das ist nicht zulässig (Bitte nicht verwechseln mit "wildem" Niederschlagswasser, das auf das Erdreich fällt und dann eventuell vom höher gelegenenen Nachbargrundstück auf dein Grundstück fließt. Das ist zulässig.).

Das so genannte "Traufwasser" darf nicht auf benachbarte Grundstücke ablaufen oder abgeleitet werden, sondern muss aufgefangen und auf dem eigenen Grundstück durch einen Kanalanschluss, Dränagen oder durch eine Sickergrube entsorgt werden. 

Geregelt wird das im Wasserrecht und im Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer.

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Zwei Gebäude brauchen baulich noch nicht einmal miteinander verbunden sein, sie müssen nur nebeneinander stehen, und schon kann bei einem Abriss das zweite Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Gebäude stehen nämlich nicht im luftleeren Raum, sondern auf einem Baugrund. Und die Kräfte, die ein Gebäude auf den Baugrund aufbringt, werden keineswegs nur linear (also senkrecht nach unten) abgetragen, sondern halbkreisförmig (Stichwort: "Druckzwiebel"). Damit wird auch der benachbarte Baugrund be- bzw. bei einem Abriss entlastet. Und das hat Auswirkungen aufs Nachbargebäude!

Im Übrigen gibt es immer Überraschungen im Baugrund, wie nicht eingetragene Versorgungsleitungen (Starkstromkabel oder Abwassersammler), verfüllte Fundamente, Treibsandlinsen....

Ein Bodengutachten eines Grundbauingenieurs ist also sehr sinnvoll.

Um sicher zu gehen, stützt man vor einem Abriss den Baugrund, z. B. mit Spundwänden, oder betreibt Baugrundverbesserung, z. B. mit Zementmilchinjektionen.

Ausnahme: Wenn der Baugrund richtig fester (nicht lockerer, nicht frostgefährdeter) Fels ist, kann man ohne Vorbereitung loslegen.

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Es gilt:

Baden-Württemberg (BW): etwa 1,80 m hohe Mauer oder Zaun

Bayern (BY): etwa 1,20 m hohe Mauer oder Zaun

Berlin (BE): etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 23 „Beschaffenheit“ NachbG Bln)

Brandenburg (BB): etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§ 32 „Beschaffenheit“ BbgNRG)

Hessen (H): etwa 1,50 m hoher Maschendrahtzaun (§ 15 Beschaffenheit)

Mecklenburg - Vorpommern (MV): bis zu 2,00 m hohe Mauer oder Zaun

Niedersachsen (NS): bis zu 2,00 m hohe Mauer oder Zaun (§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung)

Nordrhein-Westfalen (NRW): etwa 2,00 m hohe Mauer oder Zaun (§ 35 Beschaffenheit)

Rheinland-Pfalz (RP): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 Einfriedungspflicht)

Saarland (SL): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 43 Einfriedungspflicht)

Sachsen (SN): bis 2,00 Meter hohe Mauer oder Zaun (§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)

Sachsen-Anhalt (ST): bis 2,00 Meter hohe Mauer oder Zaun (§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)

Schleswig-Holstein (SH): ein etwa 1,50 m hoher Zaun aus Maschendraht (§ 31 Beschaffenheit der Einfriedigung)

Thüringen (TH): bis zu 2,00 m hohe Mauer oder Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 Einfriedungspflicht)

In Bundesländern, die keine 2 m hohe Einfriedung tolerieren, gilt folgendes:

Die Tatsache, dass ein 2 m hoher Zaun auf der Grenze errichtet werden darf, muss im Grundbuch eingetragen sein; in diesem Fall als "dingliche Last" in der Abteilung 2, Lasten und Beschränkungen.

Ich würde auf Nummer Sicher gehen und das Grundbuchamt befragen; als Eigentümer hast du Auskunftsrecht. Ist im Grundbuch eingetragen, dass eine 2 m hohe Einfriedung zulässig ist, dann gilt das. Ist nichts eingetragen, kann der Nachbar behaupten, was er will, dann gilt die Höhe, die in der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschrieben ist.

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Die Baugenehmigung wird erforderlich, da die Straßenansicht verändert wird (durch Gaube und Dachneigung).

Der Zimmermann ist nicht verpflichtet, die Baugenehmigung zu prüfen.

Aber: Zimmermeister dürfen Bauanträge für Einfamilienhäuser stellen. Sie haben die "eingeschränkte Bauvorlageberechtigung".

Da der Zimmerer vom Fach (Bauberuf) und zudem als Meister qualifiziert ist, besteht für ihn eine Verpflichtung, den Bauherren - in diesem Fall seinen Bruder - auf Missstände aufmerksam zu machen. Eine fehlende Baugenehmigung oder fehlende Statik ist ein solcher Missstand.

Sollte es - im Extremfall - zu einem Verfahren kommen, müsste sich der Zimmermeister eine Mitschuld anrechnen lassen, da er seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist.

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Da ist die Rechtsprechung knallhart: Eigentum verpflichtet.

Wenn du das Geld nicht hast, musst du einen Kredit aufnehmen oder verkaufen.

Wenn du das nicht machst, kann der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Zwangsversteigerung anordnen.

Sollte sich die Sanierung wirtschaftlich nicht lohnen, muss über Abriss und Neubau nachgedacht werden.

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Es könnten zusätzlich Grunddienstbarkeiten auf dem Grundstück lasten. Die sind im Grundbuch in der Abteilung II eingetragen, z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Wegerechte, Baulasten. Das kann dazu führen, dass das Grundstück nur teilweise oder gar nicht mehr überbaut werden kann. So etwas verringert ebenfalls den Wert des Grundstücks.

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Kopiere dir bitte deinen Grundbuchauszug, denn für die Nachforschungen musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen können:

Dein erster Gang sollte zum Bauamt (Bauplanungsamt) sein: Einsehen des gültigen Bebauungs- und Flächennutzungsplanes. Dein Grundstück müsste im F- bzw. B-Plan mit MD gekennzeichnet sein, dörfliches Mischgebiet, oder MK, dörfliches Kerngebiet - wenn du Glück hast sogar mit W, Wohngebiet.

Das geplante Motocross-Gelände sollte auf jeden Fall SO, Sondergebiet (Farbe: orange) sein. Wenn die Planung ordnungsgemäß eingetragen ist, müsste im Bebauungsplan (B-Plan) und im Flächennutzungsplan(F-Plan) eine "Knödellinie" eingetragen sein, eine Nutzungsgrenze, die mit schwarzen Kullern dargestellt wird.

Sollte das so sein, stellt sich die Frage, warum die als Anwohner nicht über diese Nutzungsänderung benachrichtigt wurdest. Dann war das Planungsverfahren fehlerhaft und du kannst wegen eines Verfahrensfehlers diese Planung anfechten und für ungültig erklären lassen.

Sollte keine Nutzungsänderung eingetragen sein, entspricht eine Motocross-Bahn nicht der eingetragenen Nutzung (sowohl F- als auch B-Plan), nämlich dörfliches (Wohn-)Gebiet. Du kannst das Bauamt bitten, für eine Unterlassung der Baumaßnahme zu sorgen.

Du hast vollkommen recht, die Träger der öffentlichen Belange (TÖB)s hätten gehört werden mussen: wegen Erschließung, Parkplätze, Infrastruktur, Flächenversiegelung, Rettungswegen usw. Diese Baummaßnahme ist eine Nutzungsänderung, Nutzungsänderungen sind stets bauantragspflichtig!

Vielleicht findest du noch ein paar Nachbarn, die mit dir gemeinsam streiten, das verleiht deiner Klage mehr Gewicht. Viel Erfolg!

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Meinung des Tages: Zurück zur Sommerzeit - was spricht für / gegen eine dauerhafte Zeitumstellung?

Mindestens zwei Mal pro Jahr wird darüber diskutiert: Die Zeitumstellung. Doch neben der fehlenden Sinnhaftigkeit hinsichtlich etwaiger finanzieller Einsparungen beeinflusst die Zeitumstellung oftmals Tier und Mensch...

Die Zeitumstellung als Dauerärgernis

Vor wenigen Tagen wurden die Uhren in Deutschland wieder um eine Stunde vorgestelt: Seit der Nacht zum 31.03. gilt hierzulande die Sommerzeit und wie in jedem Jahr wird auch aktuell über die Sinnhaftigkeit der zwei Mal jährlich stattfindenden Zeitumstellung debattiert. Ursprünglich wurde die Zeitumstellung innerhalb der EU in den 80er Jahren mit dem Ziel eingeführt, Energie einzusparen. Die Hoffnung war, dass mithilfe der längeren Tageslichtperiode weniger Energie verbraucht werden würde. Laut Umweltbundesamt allerdings lassen sich in Deutschland keine signifikanten Energieeinsparungen feststellen: Obgleich wir in den hellen Sommermonaten das Licht erst später einschalten, wird im Frühjahr und Herbst i.d.R. mehr und früher geheizt. Somit heben sich die eventuellen Einsparungen tendenziell wieder auf. Über den finanziellen und umweltpolitischen Aspekt hinaus tangiert die Zeistellung aber vor allem Mensch und Natur...

Wenn der natürliche Rhythmus beeinträchtigt wird

Wenngleich es angesichts der hohen Dunkelziffer in Deutschland keine einheitliche Datenlage zu Wildtierunfällen gibt, zeigen neuere Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Verkehrsforschung jedoch, dass es im Frühling sowie Herbst deutliche Spitzen bei der Anzahl an Unfällen gibt. Die Erklärung hierfür liegt in der Tatsache, dass Wildtiere wie Rehe sich bei ihren Wegen nach der Dämmerungszeit richten. Wenn Berufspendler aufgrund der Zeitumstellung plötzlich früher oder später losfahren, werden die Tiere überrascht und in ihrem natürlichen Rhythmus gestört. In der Folge kommt es demnach zu wesentlich häufigeren Unfällen.

Und auch uns betrifft die Zeitumstellung mehr als man denken mag: Bei vielen Menschen dauert es eine ganze Weile, bis sich der Schlaf-Wach-Rhythmus an die Sommerzeit gewöhnt hat. Am Institut für Medizinische Psychologie der Ludwig-Maxmilians-Universität München wurde die Annahme, dass der Mensch eine innere Uhr hat, von Chronobiologen bereits bestätigt: Der Mensch orientiert sich am Tageslicht und passt seinen Schlaf-Wach-Rhythmus danach an. Bei der Zeitumstellung gerät die innere Uhr des Menschen oftmals aus dem Gleichgewicht; eine verlorene oder hinzugewonnene Stunde kann den Körper dadurch nachhaltig durcheinanderbringen. Leute, die unter diesem "Mini-Jetlag" leiden, berichten häufig von Müdigkeit und Schlappheit, Einschlafproblemen, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche sowie depressiven Verstimmungen.

Zeit, die Zeitumstellung abzuschaffen, oder?

Woran es noch scheitert

Dadurch, dass die Zeitumstellung in ihrem ursprünglichen Sinn versagt hat, lehnen viele Menschen das edle Vorhaben grundsätzlich ab. In einer nicht repräsentativen Online-Umfrage stimmten 2018 80% der 4,6 Millionen teilnehmenden EU-Bürger für deren Abschaffung. Die Abschaffung wurde 2019 schließlich von der EU-Kommission beschlossen. Aktuell wird jedoch darüber debattiert, auf welche Zeit umgestellt werden soll: Ganzjährige Sommer- oder Winterzeit? Seitdem die Mitgliedstaaten darüber entscheiden sollen, sind die Verhandlungen darüber allerdings ins Stocken geraten. Probleme bereiten etwa Änderungen im Flug- und Bahnverkehr, da hierfür neue Pläne und Zeitslots koordiniert werden müssten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der gesonderten Sommer- und Winterzeit?
  • Welche Vorteile hätte eine Abschaffung Eurer Meinung nach?
  • Welche wirtschaftlichen Gründe sprechen z.B. dafür, die aktuelle Regelung beizubehalten?
  • Beeinträchtigt Euch die Zeitumstellung ggf. gesundheitlich?
  • Welche dauerhafte Zeitperiode wäre Eurer Meinung nach sinnvoller?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/ratgeber/neu-ab/zeitumstellung-sommerzeit-uhr-stellen-130.html

https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/wildunfaelle-zeitumstellung-100.html

https://www.aok.de/pk/magazin/familie/eltern/wie-die-zeitumstellung-den-koerper-belastet/

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Ich bin dagegen, weil...

... mein Hund versteht es nicht, wenn er jetzt eine Stunde eher aufstehen soll, es eine Stunde eher Futter gibt und eine Stunde eher Nachtruhe herrscht. Und ich kann es meinem Hund nachfühlen.

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Infolge der Nutzungsänderung ist ein Bauantrag fällig. Den können nur nach der Landesbauordnung zugelassene Personen stellen, also Architekten oder Hochbauingenieure.

Wie sieht es mit dem Brandschutz aus?

Vermutlich ist das Büro ein gesonderter Bauabschnitt. Verändert sich die Rettungsweglänge fürs Haupthaus? Ist gewährleistet, dass kein Brandüberschlag stattfinden kann, z. B. durch Fenster?

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Du willst sicher kein Haus mit Sozialwohnungsstandard in einer einfachen Lage.

Also würde ich mindestens 5.000 €/ m² für die Baukosten veranschlagen, dazu 200 €/ m² Grundstückskosten.

Das sind 800.000 € fürs Haus und 120.000 € fürs Grundstück.

Der BMW M5 ist mit mindestens 130.000 € dabei.

Macht in summa 1,05 Millionen Euro.

Dafür müsste der deutsche Durchschnittsverdiener 20 Jahre lang arbeiten, und zwar ausschließlich = kein Geld für etwas anderes ausgeben!

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Ruhig Blut!

Überschlaf das Ganze, sprich mit ein paar Familienmitgliedern/ Freunden /Kollegen und atme tief durch.

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Und dann bitte deine Chefin um ein Gespräch, bei dem auch der Vize dabei sein wird.

Und dann klärt ihr gemeinsam:

Was war "bodenlos unverschämt"? Wie sieht es der Stellvertreter?

Welche Kritikpunkte sind gänzlich unberechtigt? Warum? Könnten da Missverständnisse passiert sein? Lässt sich diese Kritik korrigieren? In welchem Umfang?

Wo wurde der Kontext weggelassen? "Extra" - lässt sich eine böse Absicht erkennen? Wie ist die Sicht der Gegenseite?

Wo passierten Verleumdungen? Beweisbar? Stichhaltig? Auch dazu: die Sicht der Gegenseite. Ggf. eine Gegendarstellung in sachlichem Ton.

Beantragen einer Versetzung: Ist eine solche Maßnahme nicht etwas übertrieben? Hat der Stellvertreter wirklich beabsichtigt, dir dermaßen eine reinzuwürgen, dass dir nur noch die Flucht bleibt? Frag ihn nach seinen Beweggründen!

Könnt ihr nicht gemeinsam einen "Modus vivendi" (Regeln für das Zusammenarbeiten) finden? Und ist wirklich alles so böse gemeint gewesen, wie es bei dir angekommen ist? Wenn ja: Bitte deine Chefin, Regeln für den Umgang mit dir aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen. Wenn es wirklich so sein sollte, wie du es empfindet, und deine Chefin anständig ist, wird sie ihrem Vize schon seine Grenzen zeigen. Aber bei diesem Gespräch wirst du nicht dabei sein.

Wenn es nicht so schlimm ist, wie du es im Augenblick empfindest, dann korrigiert deine Bewertung und haltet in Zukunft den Ball flach.

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Ista bezeichnet sich zwar als Energiedienstleister, aber hier geht es offenbar die Erfassung des Heizwärmeverbrauches als Grundlage für die Heizkostenabrechnung.

Das hat erst einmal nichts mit Energiesparen zu tun.

Du kannst lediglich Energie sparen, indem du dafür sorgst, dass deine Heizkörper ihre Wärme frei abstrahlen können (also keine Möbel oder andere Gegenstände davor stellen, auch keine bodenlangen Vorhänge davor) und indem du deine Wohnung nicht allzu gut beheizt, vor allem nicht, wenn du nicht da bist.

Denn der elektronische Ista-Heizkostenverteiler ermittelt mit zwei Fühlern die Temperatur des Heizkörpers und der Raumluft und errechnet daraus deinen Wärmeverbrauch, also letzendlich deine Heizkosten.

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Dir rate ich, dich offiziell aus dem Konflikt herauszuhalten. Du weißt nicht, was zwischen den beiden Parteien (Chef und Angestellte) gelaufen sein könnte.

Wenn du sicher bist, dass es sich um Willkür des Chefs handelt: Die Mitarbeiterin soll zur Rechtsberatung der Gewerkschaft oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Der Chef verstößt gegen den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", außerdem könnte sein Verhalten als Mobbing (Bossing) gewertet werden. Beides ist justiziabel.

Aber selber halte den Ball flach, sonst bist du der nächste auf der Kündigungsliste. Du kannst dich ja mal auf dem Arbeitsmarkt umsehen: Hier bin ich ja sowieso, schön ist es auch anderswo.

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Wann, wie, wo und was du nachschreibst, ist in das Ermessen deiner Lehrerin gestellt.

Da dieses Jahr die Oster- und Sommerferien frühzeitig beginnen, kannst du ziemlich sicher sein, dass ein Nachschreibetermin kommt, weil die Lehrerin dich bewerten will und Noten bilden muss.

Im Idealfall musst du dich nicht groß auf eine Klausur vorbereiten, weil der Prüfungsstoff im Unterricht durchgearbeitet worden ist. Aufgrund deiner Fehlzeiten ausgefallenen Unterrichtsstoff musst du (eigenständig) nacharbeiten, dazu bist du verpflichtet.

Du kannst deine Lehrerin bitten, dass sie dir Zeit zum Nacharbeiten zugesteht, hast aber keinen Rechtsanspruch darauf.

Trotz allem: Viel Erfolg, lass dich nicht stressen und bleib gesund!

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Aluminium ist ein guter Wärmeleiter, gibt also die Umgebungstemperaturen umgehend an die Wasserflasche weiter.

Allenfalls reflektiert Alufolie die Sonneneinstrahlung und verhindert ein Aufheizen über die Umgebungstemperatur hinaus.

Ein nasses Handtuch produziert Verdunstungskälte, das Wasser benötigt zum Verdunsten zusätzliche Energie, die es der Wasserflasche entzieht, und kühlt dadurch.

Zeitungspapier ist ein Dämmstoff. Das Luftpolster zwischen den Papierlagen verhindert, dass die Umgebungswärme an die Wasserflasche kommt.

Wenn du das Zeitungspapier mit Alufolie umwickelst, dann dämmt die Zeitung und die Alufolie reflektiert die Sonneneinstrahlung.

Wenn du jetzt die Zeitung noch nassmachen würdest, würde jedoch die Wärmeleitung über die Alufolie die Wirkung der feuchten Zeitung reduzieren - also keine zusätzliche Verdunstungskälte.

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Es gibt nur Dachboxen für die Modelle 911, Cayenne, Panamera und Macan.

Das Problem ist nicht die Dachbox, sondern die Befestigung des Trägers am Wagendach.

Im Internet findest nichts. Du kommst nur über die Negativauswahl weiter, das heißt, du schaust, für welche Modelle es Dachboxen gibt und weißt dann, für welche Modelle es keine Boxen gibt.

z. B. bei Rameder

http://www.kupplung.de/dachtraeger-skitraeger/dachtraeger/

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1. Kulturhaus Norderney/ Conversationshaus (Konzerte, Tagungen, Kino) 

2. Henrietta Kulturhaus Strandstrasse 7b 26548 Norderney

3. Kurtheater Norderney

4. Milchbar Norderney (Konzerte, Kneipe)

5.Bade~Museum Norderney

Am Weststrand 11

26548 Norderney

info @ museum-norderney.de

6. Stadtarchiv Norderney

7. Nationalpark-Haus Norderney  

Informationen über das Weltnaturerbe Wattenmeer

8. Fischerhaus-Museum  Weststrandstraße 1, 26548 Norderney

Exponate aus der Geschichte des ältesten deutschen Seebades

Das Museum gehört zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten auf Norderney.

9. Teeseminare im benachbarten Teehuus

10. St. Ludgerus Kirche.

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