Wie viele Klausuren sind’s und wie gut hast du im Semester schon gearbeitet?

Heißt:

  1. Begleitseminare?
  2. Übungsklausuren?
  3. Lehrbücher?
  4. Skripten?
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Dass der Tatbestand erfüllt sein muss ist mir klar, ich weiß aber nicht ob ich in der Klausur dann "Gefahr", "Rechtsgut" oder "Freiheit" vorher definieren muss. Gibt es da eine Faustregel?

Du prüfst auf Rechtfertigungsebene alle in Betracht kommenden Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Rechtfertigungsgrundes. Das geht nur, wenn du die definiert hast.

Dementsprechend ist die Faustregel: alles, was für das Gutachten erheblich und einschlägig ist, muss durch einen Obersatz gekennzeichnet sein, gefolgt von der Definition, der Subsumtion und dem Ergebnis.

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Schlechte Noten in Jura zu Beginn fatal?

Nein.

Ich bin gerade in Klausurenpanik.

Lass das.

Alleine vor dem Computer in meiner 20m^3 Wohnung fehlt mir allerdings die Motivation

Hast du denn überhaupt eine Lernstrategie oder würdest du einfach drauf los lernen?

an meiner Uni schreibt man die ZP bereits im zweiten Semester.

Hast du sie schon? Das wird nicht so ganz deutlich.

Jedoch mache ich mir Sorgen, dass ich keine guten Praktika mit diesen Noten bekommen werde. 

Was sind denn "gute Praktika"?

Wird mich die schlechte ZP (Ich gehe von Noten zwischen 4 und 8 Punkten aus, zurückbekommen habe ich nichts, da gerade erst geschrieben) gänzlich davon abhalten ein Praktikum in einer Großkanzlei zu bekommen, oder kann ich das mit Guten folgenden Noten und Hausarbeiten wieder rausreißen.

Überleg dir dreimal, ob du ein Praktikum in der Großbude machen willst, wenn du anderswo die Zeit opfern müsstest. Für Studium ist eine mittelständische oder eine FeldWaldWiesen-Kanzlei jedenfalls sinnvoller. Großbude kannst du dir natürlich auch noch angucken. Wenn's nur um das Interesse geht...jagut, dann mach.

Aber wenn das Examen läuft, dann brauchst du dir eh keine Gedanken machen.

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Privatverkauf - gibts da eine Rückgabefrist o.ä?

Nein.

habe eben meinen Laptop verkauft. Ging über eBay Kleinanzeigen, der Käufer ist zu mir nach Hause gekommen, ich hab ihm den Laptop gezeigt das alles funktioniert, er hat es bejaht das alles in Ordnung ist, hat ihn in Bar bezahlt und ist losgefahren.

Gut. Hast du dafür zufällig auch noch Zeugen?

Gibts nun Irgendwie eine Rückgabefrist

Nein.

oder Garantie,

Nein, Garantie ist freiwillig und muss explizit eingeräumt werden.

Haftung oder so, wenn er den PC jetzt nutzt und ihn kaputt macht und sagt das wäre schon so?

Die allgemeine Sachmängelhaftung dafür, dass das Ding bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Der PC hatte als ich ihn verkauft hab keinen Defekt, ich hab den PC dem Käufer vorgeführt er war mit allem Zufrieden.

Gut. Zeugen? Darlegungs- und Beweislast trägt der Käufer, aber trotzdem...

Hab ihn verkauft wegen einer Neuanschaffung, hab nun aber Angst das Geld auszugeben, dass ich für den Laptop bekommen habe, weil falls er irgendwie ein Recht hat das Gerät zurückzugeben und ich das Geld dann nicht mehr hab, bin ich am Arsch.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand hast du nichts zu befürchten.

Der PC funktionierte wirklich problemlos, ich hab keinen Defekt verheimlicht oder war an irgendeiner Stelle unehrlich, hab mit dem Käufer sogar Nummern ausgetauscht, falls er Fragen hätte da er ein PC Laie ist aber unbedingt einen Gaming-Laptop brauchte um Simulatoren spielen zu können.

Gut.

Hatte in der Anzeige auch stehen "Da Privatverkauf keine Übernahme von Sachmangelhaftung"

Noch besser.

- hab das aus Google kopiert.

Nicht sagen, woher man das hat. Oder sonstwas.

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Totschlag (§ 212 StGB) bezeichnet jede vorsätzliche (nicht "absichtliche") Tötung, bei der der Täter kein in § 211 Abs. 2 StGB genanntes Mordmerkmal erfüllt.

Ob ein Mordmerkmal erfüllt ist, bestimmt sich nach den konkreten Umständen. Ein Fall, in dem jedenfalls Mord ausscheiden dürfte, wäre der, dass sich A und B zu einem Duell (sei es mit Schwertern oder Pistolen oder auch nur Fäusten) verabreden.

Beide wissen, dass die Möglichkeit besteht, dass man dabei sterben kann - darauf kommt's denen aber auch nicht zwingend an. Jetzt zimmert A dem B dermaßen eine über, dass B hops geht. Das hat er auch billigend in Kauf genommen.

Keine Mordlust, keine Befriedigung des Geschlechtstriebes, keine Habgier, wohl auch keine sonst niederen Beweggründe, keine Heimtücke, keine Grausamkeit, keine gemeingefährlichen Mittel, keine Ermöglichungs- oder Verdeckungsabsicht.

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Eure Meinung ?

Was soll das mit Meinung zutun haben? Die Rechtslage ist völlig eindeutig.

§ 439 Abs. 5 BGB:

Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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[...] die mir die Mindset Methode näher bringen möchte und wie ich nur mit meinem Handy Geld verdienen kann.

Diese Methode nennt sich in aller Regel "Geldwäsche" in Gestalt der Finanzagententätigkeit.

Läuft wie folgt ab:

  1. Du bekommst Geld auf dein Konto überwiesen, von dem du nicht weißt, woher das stammt.
  2. Das Geld überweist du an ein ausländisches Konto oder (ganz innovativ) an ein BitCoin-Wallet.
  3. Deine Bank wird dir nach drei Monaten das Konto dicht machen und du wirst Post von Polizei und StA bekommen, weil Strafanzeigen wegen Betruges gegen dich erstattet werden.
  4. Du wirst strafrechtlich verurteilt werden, wirst zivilrechtlich verurteilt werden das gesamte Geld zurückzahlen müssen, wirst die Kosten beider Verfahren tragen.

Das Geld stammt nämlich aus Betrugsgeschäften bei eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichem Mist - deine "Arbeitgeber" haben dabei nämlich deine Kontaktdaten als angeblichem Verkäufer angegeben.

Finger weg von dem Schwachsinn.

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hat der Verkäufer damit Recht, dass der Artikel innerhalb von 14 Tagen bei ihm sein muss

Nein.

oder ist es so, wie ich es bisher immer aufgefasst habe, dass die Übergabe an DHL am 14. Tag reicht?

Ja.

Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung.

Diese Höchstfrist beträgt nach § 357 Abs. 1 BGB vierzehn Tage ab Ausübung des Widerrufsrechts.

Der Verbraucher wahrt die Frist durch Absendung der Ware (§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB).

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Je nach Landesrecht musst du u.U. ohnehin jeweils die Gemeinde als Ganzes verklagen.

Für die einzelnen Verfahren gibt's dann die objektive Klagehäufung.

und als ich den Bürgermeister um Hilfe gebeten habe, hat er mich schriftlich beleidigt. 

Das würde ich ja gern mal lesen.

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StockX akzeptiert keine Rücknahme bzw. Stornierung o.ä

Dir geht's auch nicht um Rücknahmen oder Stornierung. Hier ist schon kein Kaufvertrag zustandegekommen, weil du keine Willenserklärung abgegeben hast und auch keine Rechtsscheinvollmacht vorliegt.

was würde passieren wenn ich das Geld mit einem Paypal Fall zurückziehe, 

Versuch doch erstmal, die Situation den anderen Beteiligten zu erklären. Sowas ist zwar möglich, bringt aber nur Missstimmung.

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