Lieber Mitmensch,

wer hat damals assistiert beim Autokauf (Bank?; lokales Straßenverkehrsamt?; KFZ-Versicherung; wurde das Auto privat verkauft oder über einen Händler ?; Freundin,, Bekannte o.ä.) !

Ist damals das Fahrzeug per Überweisung bezahlt worden (dann gibt es einen Überweisungsbeleg oder per Ratenzahlung "in Besitz genommen" worden ? Wenn sie noch belegen können, auch welcher Quelle das Geld damals kam, müßte nachvollziehbar sein, wie die Vorgehensweise war oder aber Ihren Mann schriftlich auffordern (NIEMALS MÜNDLICH !!!!) den Nachweis zu erbringen, wenn er denn meint, das Auto gehöre ihm, wie er damals das Auto bezahlt.

Als Kolpingsbruder und für die Dauer von 12 Jahren ehemaliger Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung BUND und Bruder von 4 Schwestern müssen Sie sowieso das Scheidungsverfahren per Rechtsanwalt auf den Weg bringen. Anwälte sind mit diesen Fragen vertraut und Sie selbst können sich eine Menge Kummer ersparen, wenn der Anwalt dies für Sie erledigt.

Sie können sich natürlich das Geld auch von Ihrem Mann für das Auto (ob er das kann, ist eine andere Geschichte!) zurück holen. Machen Sie sich nur eines klar:

Ihr Mann wird sich nicht bewegen, aber Sie sind eine tolle Frau, die um ihre Wertigkeit weiß und mit durchgedrücktem Rücken und Brust raus Ihrem Mann zeigen, daß Sie für sich selbst gut sorgen können (und auch müssen!!).

Sie verdienen nur das Beste und nicht so etwas !

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und bald wieder Licht am Ende des Tunnels.

...zur Antwort

Laß Dich eingehend beraten, weil so etwas sehr weitreichende Folgen hat, nicht nur für Dich sondern auch für das Kind, zumal ich selber zwei Geschwister als Kinder- und Jugendärzte habe (meine älteste Schwester ist Allgemeinmedizinerin, deren Mann, mein Schwager, Chefarzt für Anästhesie) und eine Schwester als Hebamme.

Ich selbst war als Speditionskaufmann im Logistikwesen des Sanitätsdienst des Heeres der Bundeswehr und bin selbst Vater von drei mittlerweile erwachsenen Söhnen.

So etwas sollte nie aus einer Laune heraus auf den Weg gebracht werden, sondern sollte mit verschiedenen Fachleuten eingehend beleuchtet werden.

Du schaffst das sicher und vor Dingen ziehe den lieben GOTT zu Rate. Die Wege vom lieben Gott sind andere als von und größtenteils auch bessere!!!!

...zur Antwort

nein, Du fällst unter das Jugendschutzgesetz und bist bis zum 18. Lebensjahr daran gehalten, um 22:00 Uhr zu Hause zu sein. Es hilft es auch nicht sich von den Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sich geben zu lassen. Im Falle der Kontrolle durch das Ordnungsamt und/oder der Polizei hätte diese keine strafbefreiende Wirkung für die Eltern !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

...zur Antwort

Das Verhalten Deines Vaters ist übergriffig und zeugt von mangelnder Wertschätzung und Respekt Dir gegenüber.

Sag es ihm wie es Dir geht. So ein Verhalten muss seine Tochter nicht dulden und auch keine andere Frau. Droh ihm mit einer Strafanzeige (da kann die Staatsanwaltschaft ermitteln, muß es aber nicht!) UND Strafantrag (da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln!!! ; ein kleiner, aber feiner juristischer Unterscheid !!):

Das nächste was ich empfehle, ist nicht direkt die Justiz zu bemühen, sondern Fakten zu sammeln d.h. Notizen mit Datum, Uhrzeit und Art der Handlung. Auch wenn er dies Verhalten in Gegenwart von Schulkameradinnen oder Vereinsfreundinnen weiterhin zeigt, ist dies kein Grund , als Tochter so etwas zu dulden!!! Suche Dir Verbündete in Form von Beratungen bei Frauenberatungsstellen o.ä.. Wenn Du Dich nicht wehrst sieht es er sein Verhalten als Freifahrtschein an.

Du verdienst es, daß du respektvoll behandelt wirst!!!! ICH WÜNSCHE DIR VON herzen alles GUTE1

...zur Antwort

Es gibt den Eindruck, daß Sie nicht glücklich sind mit dem/der Therapeuten/-in. Wenn Sie merken, daß keine gemeinsame Arbeitsebene mehr vorhanden ist, dann sollten sie sich nach jemand anderes umschauen. Auch die Krankenkasse ist nicht so, daß die auf Biegen und Brechen wollen, daß Sie eine Therapie machen, wo Sie sich entwickeln wollen und können. Die finanzielle Seite können Sie, wenn Sie das möchten, bei einer selbst eingerichteten Betreuung, die auch nur die finanzielle Seite auslagert an einem vom Gericht zu bestellenden Betreuer/-in (Sie dürfen in der Hinsicht auch selbst aktiv und selbst im Vorfeld unterwegs sein, damit Sie wissen das entsprechende Vertrauen ist da!) übergeben werden. Meine langjährige Erfahrung (ich bin 60 Jahre alt und in der römisch-katholischen Kirche verortet) hat mir immer die Rückmeldung gebracht, daß das jeweilige Amtsgericht bei einer selbst beantragten Betreuung immer froh ist wenn die ganze Vorarbeit schon geleistet wurde, zumal Sie die Betreuung auch von Ihnen selbst wieder per Antrag aufgehoben werden kann. Bei der anscheinend nicht ganz unproblematischen Beziehung zu Ihrer Mutter, ist auch besser, wenn Sie als Fragestellerin wieder ein Fundament unter ihren Füßen bekommen. Alles weitere wird sich finden: reden Sie mit Ihrem inneren Kind und sorgen Sie gut dafür bzw. für sich. Weil Sie selbst kennen sich am Besten und wissen, was Sie im Moment und auch in Zukunft brauchen.

Ich wünsche Ihnen Mut auf der Reise zu sich selbst und vor allen Dingen Gottes reichen Segen, der sein Kind niemalss, unter gar keinen Umständen im Stich lässt!

...zur Antwort

Eines vorweg: Dein Vater will Dich nicht ärgern, er meint es wirklich gut mit Dir. Ich selbst (60 Jahre alt!) bin Vater von drei mittlerweile erwachsenen Söhnen, von denen aber zwei seit geraumer Zeit ihren eigenen Haushalt führen. Du bist in einem Alter, wo viele Deiner Altersklasse (noch) keinen geregelten Schlafrthymus haben, aber von uns Eltern fordert, wir sollen Euch nicht wie Babys behandeln. Bei allem Verständnis, bei Dir sehe ich nichts davon, daß für Dich selbst etwas ändern willst. Wenn Du für Dich selbst gut sorgst, und dass kannst auch nur Du (irgendwann leben die Eltern nicht mehr), würde ich aus gesunder Eigenliebe mein Verhalten, nicht morgen oder übermorgen sondern ab sofort. Erwachsen zu werden und zu sein ist bei dem anderen schneller und nachhaltiger, bei dem anderen halt etwas langsamer, vor allen Dingen ist es schön zu sehen, was man auch ohne die Eltern schafft. Du musst vorstellen daß auch die Lichtathleten bei den Olympischen Spielen immer und immer wieder trainieren, um noch besser zu sein. Du schaffst das, weil Du die Power in Dir hast. Gib nicht auf und "Rom ist auch nicht an einem Tag erbaut worden". Ich wünsche Dir von ganzem Herzen nur das BESTE!!!!!!!!!!!

...zur Antwort

Ich halte Ihre Darstellung für mehr als fragwürdig, all dieweil ich selbst einen Bruder als niedergelassenen Kinder- und Jugendarzt habe, meine älteste Schwester ist Allgemeinmedizinerin, deren Mann Chefarzt für Anästhesie, meine zweitälteste Schwester ist Kinder- und Jugendärztin. Nur wenn ersichtlich ist, daß im Zuge körperlicher Gewalt äußerliche Spuren (Striemen, Blutergüsse, Hauptabschürfungen oder ähnliches; selten gibt es alles, manche Verletzungen auch nur vereinzelt!) zu sehen sind, ist der Kinder- und Jugendarzt gesetzlich dazu verpflichtet dies dem Jugendamt zu melden, aber nicht wenn jemand adipös ist und in Ihrem Alter. Ich halte die von Ihnen geschilderte Weitergabe für mehr als fragwürdig. Auch wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind ist der Kinder- und Jugendarzt der Schweigepflicht unterworfen. Ansonsten bleibt Ihnen nur der Rechtsweg um dies für sich selbst zu klären und so bleibt nur mein Eindruck der mangelndenen Glaubwürdigkeit der von Ihnen gemachten Einlassung.

Meine jüngste Schwester ist Hebamme, da ist die Schweigepflicht bzw. Anzeigepflicht auch genauso geregelt.

...zur Antwort

Was spricht dagegen die Wahrheit zu sagen ? Den Kopf wird sie ihnen nicht abreißen und so bleiben sie bei sich. Sie müssen dafür nicht entschuldigen, oder sich rechtfertigen oder dies genau begründen !!!! Gewöhnen Sie sich an ehrlich zu sein und zu bleiben (vor allen Dingen sich selbst gegenüber!) sonst laufen Sie Gefahr daß Sie in anderen Situationen auch schwindeln und letztendlich fällt dass dann auf Sie zurück nach dem Motto: "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht auch wenn er denn die Wahrheit spricht!". Vor allen Dingen sind Sie auch Vorbild für Ihren Sohn wenn Sie authentisch sind und bleiben und auch beeindruckend für andere.

...zur Antwort

SO LEICHT SICH DIESE FRAGE GAR NICHT BEANTWORTEN; DASS ZUM EINEN.

ZUM ANDEREN IST ES OFT SO; DASS DIE FIRMENGRÜNDER (Dirk Rossmann von der Drogeriemarkt Rossmann sehr wohl seine beiden Söhne sehr bewußt an diese Aufgabe herangeführt hat. ebenso verhält es sich mit dem mittlerweile verstorbenen Gründer von der Drogeriemarktkette "dm"; dessen Sohn mittlerweile in der Führungsverantwortung ist und ähnlich ist mit dem Chef der Firma Trigema, dessen Sohn und Tochter in der Führungsnachfolge sind.

unrühmliches Beispiel ist der Fall "Schlecker"; wo der alte "Schlecker" keinen guten Boden bereitet hatte (Der Sohn und die Tochter sind beide strafrechtlich belangt worden für das kriminelle Verhalten ihres Vaters!). Deswegen halte ich Deine Aussage für mehr als problematisch (sonst nenn bitte konkret Namen, damit man sich eingehender mit dem Sachverhalt beschäftigen kann!!!)!!!!

Jemand anderes zu verurteilen ist immer einfach. Beherzige folgende Weisheit der Indianer: "URTEILE NICHT EHER ÜBER JEMANDEN; ALS DASS DU MINDESTENS zwei MONDE IN SEINEN Mokassins gelaufen bist!!!!!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.