Mit dem SUP zu paddeln fällt unter den Gemeingebrauch einer (Wasser-)Fläche. Dieser kann durch das jeweilige Landratsamt eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen finden sich in Amtsblättern. Die zu durchsuchen ist schwierig und nicht immer findet man das was man gebraucht hätte.

Darum bemüht sich der Deutsche Kanu Verband um eine möglichst vollständige Auflistung aller Einschränkungen auf deutschen Gewässern, die er auf seiner Homepage unter www.Kanu.de veröffentlicht.

Bei meinen Touren weiche ich den Fähren immer auf Sicht aus. Bei Motorfähren ist das kein Problem, weil man auch relativ spät (so ca. 50m vor der Fähre) noch die Seite wechseln kann, bei Gierseinfähren, die schon weit vorher ihren Ankerpunkt in der Flussmitte haben, muss man sich eher für eine Seite entscheiden. Fährt dann die Fähre los, so muss man ggf. im Kehrwasser warten, bis sie wieder übersetzt.

Das ganze erfordert eine gewisse Bootsbeherrschung und für Anfänger definitiv ungeeignet.

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Wenn es sich um ein CPAP-Gerät handelt, kann ich mir nur vorstellen, dass es sich um ein normales Gerät handelt, das ohne Maske verkauft wird. Wo man also eine Maske noch separat kaufen muss.

Denn irgendwie muss der Überdruck, den das Gerät erzeugt ja in die oberen Atemwege gelangen. Leider hat der menschliche Körper keinen Anschluss dafür eingebaut, an den ich eine entsprechende Kupplung stecken könnte, daher ist die aufwändigere Lösung mit der Maske nötig.

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Er wird besser schützen als, wenn Du keinen Helm auf hättet. Solange Du also keinen guten, schönen neuen gefunden hast, könntest Du ihn tragen.

Aber ich würde mich doch umsehen nach einem neuen Helm. Ich selber wechsle auch alle paar Jahre (4-6) meinen Helm.

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Ich würde ihnen an Deiner Stelle sagen, dass ich zum Bootfahren gerne eine Schwimmweste tragen möchte. Denn obwohl ich gut schwimmen kann, traue ich mir nicht zu nach einer Kenterung aus der Mitte des Sees ans Ufer zu schwimmen.

Falls das nicht ausreicht kannst Du ihnen auch von der Gefahr durch den Immersionsschock erzählen. Beim Eintauchen des warmen Körpers in kälteres Wasser (als der aufgeheizte Körper ist) kommt es spontan zum tiefen Luftholen (kann man unter der kalten Dusche gut ausprobieren). In diesem Moment muss man den Mund über Wasser halten, um nicht sofort zu ertrinken. Das gelingt mit einem Auftriebskörper an Leib deutlich besser als ohne.

Die Unfallstatistik des deutschen Kanu Verbandes zeigt auch, dass die Opfer tödliche Unfälle meist keine Schwimmweste an hatten.

Ich würde Dir dabei von den ohnmachtsicheren Rettungswesten abraten, weil Du im Kajak oder Schlauchboot mehr Bewegungsfreiheit brauchst. Zudem wirst Du im Kajak den Schrittgurt nicht nutzen können, weil die Weste über der Spritzdecke sitzt, während Deine Beine darunter sind. Damit die Kanuweste dennoch nicht hoch rutschen kann, ist es wichtig, dass der unterste Riemen unter dem Rippenbogen sitzt und dort eng anliegt.

Solltest Du dennoch eine Weste mit Schrittgut wollen (z.B. weil Du ohne Spritzdecke fährst) würde ich Dir die Prijon Floater empfehlen.

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Jesper Juul, ein sehr angesehener Pädagoge und Autor schrieb: "Ab der Pubertät kann man sein Kind nicht mehr erziehen, man kann es nur noch begleiten."

(Ich hab das Zitat gerade aus dem Kopf geschrieben und nicht nochmal recherchiert, falls ich mich irre, bitte ich um Korrektur.)

Wenn ich diesen Satz in Deiner Situation anwedne komme ich zu dem Schluss, dass Deine Tochter entscheiden muss, ob sie einen Helm trägt, oder nicht. Schließlich kannst Du nicht die ganze Statt kontrollieren, ob sie ihn auch auf behält.

Was Du machen kannst ist einerseits ihr gute Argumente liefern einen Helm zu tragen.

Möglicherweise braucht sie auch noch mehr persönliche und mentale Stärke, um diese Entscheidung selbst zu treffen - auch entgegen der Dynamik in der Clique.

Ich wollte als Kind eigentlich einen Helm tragen zum Fahrradfahren (auch weil mir so ein Ding mit 11 Jahren mal das Leben, mindestens den Verstand, gerettet hatte), war aber zu schwach diese Entscheidung zu treffen, weil meine Freunde schlecht über Fahrradhelme gesprochen haben. Ich hätte mir gewünscht, dass das jemand erkennt und mich bestärkt. Erst viel später habe ich bemerkt, dass meine Freunde, die den Helm als uncool bezeichnet hatten, kein Problem damit hatten, dass ich einen trage und auch nie etwas zu mir sagten.

Ein Satz zum Abschluss:

Für manche mag es cool sein ohne Helm zu radeln, viel cooler ist aber, seine eigene Entscheidung zu treffen und selbstbewusst dazu zu stehen.

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Grundsätzlich fällt das Kanufahren (mit einem eigenen Boot) unter die Bestimmungen des Gemeingebrauchs und ist erstmal genauso erlaubt, wie das Wandern und Erholen z.B. im Wald.

Es gibt Gewässer für die das zuständige Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen hat, die den Gemeingebrauch einschränkt und die Befahrung verbieten kann. Die Internetseiten des Deutschen Kanu Verbandes (www.Kanu.de) versuchen diese Befahrungsregeln aufzulisten, was bei größeren Gewässern gut funktioniert. Da Du von einem Bach geschrieben hast, ist der Anruf bei der unteren Naturschutzbehörde durchaus sinnvoll.

Falls es erlaubt ist, wünsche ich Euch viel Spaß und ein tolles Erlebnis. Gleichzeitig bitte ich Euch den Schutz der Natur wichtig zu nehmen und die verlinkten Tipps zu beherzigen:

https://natursport.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/Natursportarten/umweltvertraegliches+Paddeln

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Erzähle Deine Geschichte auch im Jugendamt und bitte um begleitete Umhänge und eine klare Umgangsregelung mit nur so vielen Kontakten, wie Du gut aushalten kannst.

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Es klingt für mich sehr, als ob Du im letzten Jahr einen Entwicklungsschritt gemacht hast. Das scheint für Deine Mutter schwierig zu sein, denn Veränderungen stellen uns immer vor Herausforderungen.

Gleichzeitig gast Du in Deiner Entwicklung noch immer einen weiten Weg vor Dir, den Du noch nicht überblicken kannst. Deine Mutter hat diesen Weg schon hinter sich und weiß, was Dir noch bevorsteht. Sie meint es mit Sicherheit gut mit Dir und will Dich vor Problemen bewahren.

Versuche in Deinem Bestreben nach Freiheit und Selbstentfaltung Ihre Sorgen nicht ganz zu überhören.

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Du kannst Dich informieren, wer im Jugendamt in Eurer Stadt, oder Landkreis ansprechbar ist und mit Deiner Freundin gemeinsam dort hingehen. Dann muss sie diesen Schritt nicht alleine gehen.

Dass sie erst nach einem Monat zum Arzt gegangen ist kann, muss aber nicht, eine Verletzung der ärztlichen Fürsorgepflicht darstellen.

Wegnehmen und zerstören der Handys halte ich nicht für ausreichend, um eine Kindeswohlgefährdung darzustellen.

Anders sieht es aus, wenn die Mutter die Tochter mit einer Vase abgeworfen hat. Das ist eine klare Kindeswohlgefärdung. Sollte sich dieses Verhalten fortsetzen, muss die Tochter zu ihrem Schutz herausgenommen werden.

Im Jugendamt könnt Ihr/kann sie ihre Situation ausführlich beschreiben und sich beraten lassen.

Wenn Ihr gerne ein niedrigschwelligeres Angebot wollt, könnt ihr auch zu einem offenen Jugendttrff in Eurer Nähe gehen, da arbeiten auch Sozialpädagog*innen.

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Drohungen von Elterngesprächen bzw. Elterngespräche helfen oft nur begrenzt, weil die ja Kinder auch nicht absolut kontrollieren - das ist auch gut so, denn die Kinder sollen zu eigenständigen Individuen heranwachsen.

Nutze die Zusammenarbeit in der gesamten Schule. Wenn sie nicht auf Dich hören und Deine ausgesprochenen Konsequenzen ignorieren, müssen sie vom ganzen Kollegium darauf hingewiesen werden und auch dort nicht zu ihrem Ziel kommen, ehe die Aussprache mit Dir nicht stattgefunden hat.

Ich weiß nicht, wie gut das in der Schule umsetzbar ist, im Hort mache ich damit gute Erfahrungen - auch bei den sehr resistenten Kindern.

Gleichzeitig sollen sie wissen, dass Du zu ihnen stehst und für sie da bist.

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Nein, finde ich nicht okay, weil...

Ab einem gewissen Alter brauchen Kinder/Jugendliche Freiraum, um sich entfalten zu können.

ABER

Sie kann NUR Dein Handy kontrollieren. Es mag zwar für Digital natives unvorstellbar klingen, aber wenn Du Dein Handy zu Hause lässt, bist Du absolut frei.

Verabrede Dich mit Deinen Freund*innen und lass Dein Handy zu Hause, wenn Du sie triffst. Du wirst auch viel aufmerksamer ihnen gegenüber sein, weil Du nicht im Minutentakt abgelenkt wirst.

Das ist wahre Freiheit.

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Die Wassertiefe ist eigentlich egal, weil Ihr sowieso an der Oberfläche bleibt. Idealerweise im Boot, wenn Du/Ihr kentert hält Euch die Schwimmweste an der Wasseroberfläche.

Für eine Klassenfahrt mit unerfahrenen Teilnehmern haben Die Lehrer sicherlich ein Gewässer mit sehr langsamer Strömung ausgewählt in dem keine Gefahr besteht in ein Hindernis hineingezogen zu werden.

Du kannst gerne mal Deine Lehrer fragen auf welchem Gewässer Ihr paddeln werdet, dann kann ich mal nachschauen, wie ich die Gefahren einschätzen würde. Musst des Fluss aber bitte als Kommentar zu meiner Antwort schreiben, damit ich es finde.

Generell sind solche Ausflüge eine gute Gelegenheit seine eigenen Ängste zu überwinden und sich persönlich weiter zu entwickeln.

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Du hast recht, das stimmt

Für einen 3-jährigen ist die Familienbande wichtiger als die Anweisung nicht zum Papa zu laufen - erst recht, wenn die Anweisung schon einen Tag alt ist. Die ist für einen 3-jährigen nicht mehr präsent.

Dazu kommt, dass die Anweisung völliger Blödsinn ist. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass der Vater bei dem Elterntreffen dem Kind schadet.

Es sieht für mich eher aus, als ob der Junge seinen Vater enttäuschen oder gar seelisch verletzen sollte, vielleicht aus Rache für die Verletzungen, die der Vater der Mutter in der Vergangenheit zugefügt hatte. Das ist Missbrauch des Kindes und einfach nur widerlich.

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Jeder Mensch ist für seine Handlungen und die Konsequenzen daraus verantwortlich. Soll heißen der Taucher, der die Warnung vor der Strömung ignoriert und ins Wasser geht, obwohl er keine genaue Gefahreneinschätzung vornehmen kann (weil die genauen Karten nicht verfügbar sind) ist selbst für sein Unglück verantwortlich.

Ich finde erschreckend, dass dies in Frage gestellt wird, denn es sollte jedem bewusst sein, dass das Meer kein TÜV-geprüfter Freizeitpark ist.

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Anhand der IP-Adresse kann nur ein Endgerät identifiziert werden. Kann der Besitzer des Gerätes glaubhaft machen, dass auch andere Personen (evtl. nicht strafmündige) Zugang zu dem Gerät haben, ist der Beweis der Urheberschaft eines Beitrags eingeschränkt und ggf. für ein Strafverfahren nutzlos.

Im angegebenen Beispiel hatte der Urheber zu Beginn des Prozesses die Urheberschaft eingeräumt, womit der Beweis durch die IP nicht mehr notwendig war.

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(Schlaue) Erwachsene wollen, dass Kinder etwas lernen. Das geht nur, wenn die überzeugt sind etwas (er-)schaffen zu können.

Du kannst einem kleinen Kind, das sich gerade geöffnet hat und etwas von sich preis gibt natürlich sagen, dass das gemalte Bild nicht dem Vorbild entspricht und abwerten.

Dann lernt das Kind, dass es nichts kann und wird genau das auch machen - nichts. Damit wird es auch nichts lernen. Die Entwicklung wird verzögert und das Risiko für Depressionen steigt.

Das wäre ziemlich ungünstig für die Gesellschaft, weil die Krankheiten teuer sind.

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Kinder probieren aus, was sie machen können und speichern anhand des Erfolgs und der Reaktionen, ob dieses Verhalten gut ist, also ob sie es weitermachen.

Wenn Du ihm verständlich machst, dass Du dieses Verhalten nicht möchtest, wird er es nach einigen Versuchen sein lassen.

Sollte das beschriebene Verhalten länger als ein bis zwei Wochen andauern, muss Du davon ausgehen, dass er entweder nicht verstanden hat, dass Du dieses Verhalten nicht magst, oder er sieht einen Vorteil darin, der ihm wichtiger ist, als Dir zu gefallen.

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