Bei der Antragstellung für das Arbeitslosengeld geht es um den Nachweis der beitragspflichtigen Zeiten.
Schulbescheinigungen für die Vergangenheit erscheinen mir da sehr merkwürdig.
Wenn es um die Arbeitsbescheinigung geht, dann wende Dich an den ehemaligen Arbeitgeber, dass dieser oder ggf der Steuerberater die Bescheinigung elektronisch am die Arbeitsagentur übermittelt.
Wenn du zum 01.08.2025(?) Erneut die Schulbank drückst, dann liegt dir über ein Jahr im voraus die Bescheinigung nicht vor. Hier kann es m.E. nur um die Prüfung der Verfügbarkeit gehen.
Nutze für konkrete Fragen das ServiceCenter der Arbeitsagentur oder das Leistungspostfach der BA-MOBILAPP. Die Fachabteilung wird dir die entsprechenden Infos geben können.