Termine sollte man logischerweise wahrnehmen. Insbesondere die mit Rechtsfolgebelehrung in der Einladung versehen sind. Ein nicht Erscheinen ohne wichtigen Grund kann zu einer Leistungsminderung (früher: Sanktionen) um 10 % deines Regelbedarfes führen.

Wie genau stellst du dir vor, wie wir den Bearbeitungsstatus deines Bürgergeldantrags beantworten?

Deine Jobcenter-Akte liegen nicht im Gutefrage-Forum.

Es ist vielleicht mal eine Überlegung wert, das Jobcenter anzurufen, anzuschreiben oder persönlich vor Ort mal nachzufragen.

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Die Frage ist zwar schon 4 Jahre alt, aber da die Frage nicht anständig beantwortet worden ist und ich weiß, dass in paar Jahren jemand diese Frage haben wird, hier die Antwort:

Die Stufen VI - VII beziehen sich eher auf die Gehälter der Putzkräfte, Hausmeister, Köche etc.

Nach der Ausbildung ist man in TE V, Erfahrungsstufe 2.

Erfahrungsstufe 2, da die Ausbildungszeit von 3 Jahren als Erfahrungssprung anerkannt wird.

Daher laut dem abgebildeten Bild beginnt man mit 2734,73€ Brutto.

Als Stufe IV ist man Fachkraft und kommt hier durch eine sogenannte Personalentwicklung (in der Privatwirtschaft nennt man das auch Beförderung) oder direkt indem man den Studiengang Arbeitsmarktmanagement absolviert oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen kann.

Bitte beachtet, dass diese Zahlen schon veraltet sind.

Für die aktuellen Zahlen sucht nach TV-BA (aktuelles Jahr).

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