Sollte bei einer Mission durch was auch immer für Gründe auf dem Mond oder sonst wo jemand zurück bleiben, wird dieser auch zurück geholt.

Ich kenne die Verträge natürlich nicht aber gehe auch stark von aus, dass das jeweilige Unternehmen dafür haftet.

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Du darfst nur Sachen anbieten, in deren Besitz du auch bist.

Illegal ist das nicht, aber verstößt gegen die AGB

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Die buchen das bei mir meist erst ab, wenn es versendet wurde.

Da es nicht versendet wird, wird auch vermutlich nichts abgebucht

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Gar kein Verbot, höchstens Empfehlung/Richtlinie

Welche Werbung ein Kind zu sehen bekommt, liegt am Ende an den Eltern.

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Dass du einen neuen Vertrag hast, bedeutet nicht direkt, dass du nochmal eine neue Probezeit hast. Ob du noch eine hast, oder nicht, steht aber in deinem Vertrag.

In der Regel ist es in ARBEITSVERTRÄGEN so, dass sich die Kündigungsfrist variabel mit den Jahren an Betriebszugehörigkeit ändert.

In der Probezeit sind es i.d.R. 14 Tage.

Diese 14 Tage gelten jedoch nicht in AUSBILDUNGSVERTRÄGEN. Da kannst du innerhalb von der Probezeit von heute auf morgen gehen

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Auf dem ersten Bild da mit dem Traktor von rechts, ist rechts vor links, da die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist.

Der Traktor darf als erstes, dann du, dann das Motorrad. Das Motorrad als letztes, weil es deine Fahrbahn kreuzt.

Bei dem zweiten Bild bist du auf einer, durch ein Verkehrszeichen angezeigten, Vorfahrtsstraße.

Der, der Links steht, hat deshalb ein Vorfahrt gewähren Schild vor sich stehen und muss warten, bis er niemanden mehr behindert, der auf der Vorfahrtsstraße fährt.

Da du aber beim Abbiegen die Fahrbahn von dem gegenüber kreuzt, musst du ihn erst durchlassen, dann darfst du abbiegen und dann der, der von links kommt

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Einfach niemandem

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Ich gehe mal davon aus, dass das nicht mehr passieren wird.

Falls doch, kannst du die Polizei rufen, wenn sie dir drohen oder dich belästigen.

Zur Notwehr kann man prinzipiell alles einsetzen, jedoch sollte die Verhältnismäßigkeit gewahr bleiben.

Solange es nicht UNBEDINGT sein muss, solltest du auch von Notwehr absehen.

Informieren kannst du dich im Internet, wie die ungefähre Rechtslage aussieht.

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/selbstverteidigung-notwehr-legal/#:~:text=In%20Deutschland%20haben%20Sie%20das,gegenwärtigen%20und%20rechtswidrigen%20Angriffs%20dienen.

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Das kannst du bei der Landesärztekammer melden. Mehr wird da nicht machbar sein.

Bei der Polizei anzeigen, kann man prinzipiell erstmal alles. Ich sehe in dem Falle aber keine wirkliche strafrechtlich relevante Tat

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Ich habe immer nur mit dem Stift „geschrieben“. Geht am schnellsten. Kann ich nur empfehlen - Gerade in Mathe, da man da manchmal auch irgendwelche Zeichnungen oder Anmerkungen beifügen muss

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