Quelle: Meldeauskunft Wikipedia
"Die allgemeine Verfügbarkeit von Meldeauskünften regelt § 18 Meldegesetz,[16] und sie kann bei der Meldebehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
Der Online-Zugang zum Zentralen Melderegister (ZMR) für wirtschaftliche Zwecke wird im § 16a Abs. 5 und Abs. 5a Meldegesetz[17] definiert. Eine Person/Firma („Businesspartner“ genannt) muss glaubhaft machen, dass sie regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt. Die Prüfung, ob ein rechtliches Interesse vorliegt, nimmt das BMI im Rahmen eines Bescheidverfahrens vor. Neben direkten Zugängen, die vor allem für Großkunden interessant sind, ist auch vorgesehen, dass Unternehmen (sog. „ZMR-Provider“) den Zugang zum ZMR technisch herstellen und ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich kann eine Meldeauskunft nur über eindeutig identifizierbare Personen erfolgen. Die Identifikation erfolgt über die Angabe von Personendaten in der Anfrage. In der Regel genügen Vorname, Nachname und Geburtsdatum oder eine (alte) Adresse."