Wofür darf ich mein BAFÖG ausgeben? (Schülerbafög)

2 Antworten

Du kannst es ausgeben für was du willst. Wenn du dir davon statt Lehrmaterial oder Lebensmitteln lieber ein Computerspiel kaufen willst, wird das BAföG-Amt es nicht merken. Du musst da keine Quittungen einreichen und auch nichts zurückzahlen, nur weil du Spiele kaufst. Rückforderungen des BAföGs gibt es nur, wenn du zu viel bekommen hast oder nicht BAföG-berechtigt warst (z.B. bei falschen Angaben im Antrag).

Allerdings bekommst du keinen Cent zusätzlich, wenn du dein BAföG z.B. für Spiele ausgegeben und dann nichts mehr zu essen hast. Die wichtigere Frage sollte also lauten, was du erstmal für deinen Lebensunterhalt und für deine Ausbildung brauchst.

Damit kannst du machen was du willst, allerdings solltest du damit deinen Lebensunterhalt und deine Schulausbildung finanzieren - ansonsten kann es zu Rückzahlungsforderungen kommen.