Wo werde ich die Strafe absitzen?
Hey ! Ich bin verurteilt worden, wegen schwerer Körperverletzung, die ich aufgrund Psychicher Instabilität begangen habe. Es wird nun entschieden, ob ich in ein Psychisches Krankenhaus oder Gefängnis gehen muss (Prozess Läuft noch, bin unter beobachtung). Meine Frage falls ich ins Gefängnis oder in ein Krankenhaus gehen muss, muss ich dann zurück in mein Heimatland und dort die Strafe absitzten, da ich erst 2017 aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland kam, und somit keine Deutsche Papiere besitze und ich habe schon von fällen gehört, indem Migranten zurück in ihr Land geschicjt wurden, um ihre Strafe abzusitzen. Ich frage mich, kann es bei mir auch dazu kommen und wie ist das generell geregelt, dass Migranten zurück in ihr Land geschickt werden ?
7 Antworten
Die ausführende Justiz tendiert mehr und mehr dazu, Straftäter nach einer Inhaftierung in Deutschland abzuschieben. Bei einer Gefängnisstrafe würde Dir die Abschiebung nach Verbüßung der Strafe drohen. Also aus dem Gefängnis direkt in den Flieger.
Anders schaut es aus wenn bei Dir eine psychische Krankheit angenommen werden würde. In einem solchen Fall würdest Du einer Anstalt überstellt werden, und dort musst Du Dich einer Behandlung unterziehen. Diese Behandlung wird über mehrere Jahre gehen, und kann zudem über die eventuell zu erwartende Haftstrafe weit hinaus gehen. Wenn am Ende der Behandlung Dir ein Gutachten attestiert, dass Du keine Gefahr für die Gesellschaft darstellst, kannst Du in Deutschland bleiben.
Vielen Dank für die Auszeichnung.
Deine Frage bringt keinen Sinn, solange dein Prozess noch läuft und bis entschieden wird, ob du in die Forensik oder ins Gefängnis kommst..
Eine psychische Erkrankung ist auch nicht für alles eine Entschuldigung, aber das wird evtl. die Untersuchung feststellen.
Ob du deine Strafe hier absitzen musst oder abgeschoben werden würdest, um in deinem Heimatland die Strafe abzusitzen, wird dann das Gericht entscheiden.
Keiner hier kennt deine Strafakte und ich persönlich bin der Meinung, wenn jemand in einem fremden Land straffällig wird, dann sollte er auch dort seine Strafe verbüssen, wo er sie gemacht hat.
Aber wie gesagt, das Gericht entscheidet und manchmal auch so, wo man es nicht nachvollziehen kann, aber so ist das eben, denn es wird nach Aktenlage entschieden.
Soweit mir Fälle, wie du sie beschreibst bekannt sind, handelte es sich dabei um Wiederholungstäter. Der Ersttäter sitzt seine Strafe in der Regel erstmal in Deutschland ab, wenn er hier verurteilt wurde. Wenn der Täter parallel eine Entscheidung bzgl. dauerhaftem Auffenthaltsrecht in Deutschland laufen hat, kann sich die Verurteilung natürlich negativ darauf auswirken und eine Abschiebung nach Verbüßung der Strafe beschleunigen.
Lies dir die verlinkten Seiten durch, vielleicht können sie deine Frage beantworten:
Ja, das wirst Du wohl in den USA absitzen, das ist auch besser so.
Und nochwas: Wenn Dir die Seife da beim Duschen runter fällt, lass sie unbedingt liegen !!
Viel Spaß.
XD
Ich weiß schon mir zu helfen. Keine Sorge.
Nun heule mal nicht rum, Du hast es aber richtig erkannt: WITZ !
Vergewaltigungswitze sind seit wann lustig?