Wie kann ich die Bilanz und GuV elektronisch übermitteln?

4 Antworten

EÜR geht mit Elster

Günstiger Vorschlag für die Bilanz ist zb. Lexware Buchhalter (ca. 200 Euro oder monatliche Zahlungsweise)

Mit welchem Programm wurde denn die Bilanz erstellt? Wenn es nicht grade von Hand oder eine Excel Tabelle war sollte da doch zumindest eine Schnittstelle bestehen

Mit Collmex kannst du die GuV übertragen. Da gibts eine Schnittstelle für Elster.

E-Bilanz geht über myebilanz von Hanft.

https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt

gantenbein22 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:53

Vielen Dank!

Die Abgabe der Bilanz hat bereits seit Jahren elektronisch zu erfolgen. Ab WJ 2017 muss zudem auch die Anlage EÜR elektronisch eingereicht werden; die Papierform ist unzulässig.

Du benötigst dazu eine entsrpechende Software, sowie ein (kostenloses) ELSTER Zertifikat. Letzteres muss beantragt werden; das dauert zwischen 2 und 3 Wochen. Dies Zeit solltest du nutzen, um die Bilanz korrekt im Programm zu erstellen (Stichwort E-Bilanz). Oder du beauftragst einen StB damit.

Ausdrucken und in den Postkasten werfen.

Die haben deine Steuernummer und werden diese Unterlagen zu dem "Elster" Antrag hin zu fügen.

Achtung das Anschreiben nicht vergessen, das du diese Anlagen zusätzlich nachgereicht hast.

gantenbein22 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:40

hab ich ja gemacht, das Finanzamt besteht aber auf einer elektronischen Übermittlung, das ist ja mein problem

Deepdiver  16.03.2018, 11:43
@gantenbein22

Nein, darauf können die nicht bestehen. Ob du diese Anlagen elektronisch oder per Papier denen vorlegst, ist dabei egal.

verreisterNutzer  16.03.2018, 11:49
@Deepdiver

Sicher das sie darauf nicht bestehen können, bzw die gedruckten Unterlagen akzeptiert werden müssen? Das glaube ich nämlich nicht da die ibergangsfristen von analog auf digital mittlerweile für Gewerbetreibende seit mehreren Jahren beendet ist

EyeQatcher  16.03.2018, 11:59
@Deepdiver

Doch - ab dem Steuerjahr 2017. Gilt auch für die EÜR.

Wobei die Frage zu klären wäre, in im vorliegenden Fall überhaupt Bilanzierungspflicht besteht und nicht eine EÜR genügt ...

verreisterNutzer  16.03.2018, 12:57
@EyeQatcher
Wobei die Frage zu klären wäre, in im vorliegenden Fall überhaupt Bilanzierungspflicht besteht und nicht eine EÜR genügt ..

Das kann ich so nur bestätigen, denn wer Bilanzierungspflichtig ist, hat entweder einen Steuerberater oder verfügt selbst über ausreichendes Wissen und hätte diese Frage überhautp nicht gestellt

Steuerbaer  16.03.2018, 11:45

§ 5b EStG : das Finanzamt kann zu Recht auf die elektronische Übermittlung bestehen.

gantenbein22 
Fragesteller
 16.03.2018, 11:50
@Steuerbaer

die frage war nicht, ob das Finanzamt gesetzmäßig handelt. die frage war, wie kann ich die Daten übermitteln. bitte frage lesen

qugart  16.03.2018, 11:54
@gantenbein22

Steuerbär hat nur auf Deepdiver geantwortet, der da was falsches gesagt hat.

FordPrefect  16.03.2018, 14:57
Ausdrucken und in den Postkasten werfen.

Nein. Nicht zulässig. E-Bilanz Abgabe ist verpflichtend erforderlich.

wurzlsepp668  16.03.2018, 15:36

wenn schon eine Antwort gegeben wird, sollte diese auch richtig sein!

die Ebilanz ist ZWINGEND abzugeben!

§ 5b EStG gilt sein 2012!

eine in Papier eingereichte Bilanz gilt als nicht abgegeben ....

klasse "Tipp" von Dir!