Werkstudent Lohnfortzahlung?

2 Antworten

Hat der AG nun recht damit

Ganz einfach: Nein!

Du schreibst, dass Du an 3 Tagen, an denen Du hättest arbeiten sollen, erkrankt bist. Der Arbeitgeber hat dann also Lohnfortzahlung zu leisten - vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht schon länger als 4 Wochen.

Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Hohe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum unverschuldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Diese etwas sperrige Formulierung bezeichnet eigentlich nichts Anderes als das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Dieses Prinzip besagt, dass Du für die durch Krankheit ausgefallenen Tage so zu bezahlen bist, wie Du ohne Erkrankung bezahlt worden wärst.

Wenn es also für die Zeit Deiner Erkrankung z.B. einen Dienstplan gab, oder wenn Du an den Tagen der Erkrankung "normalerweise" eine bestimmte Anzahl von Stunden gearbeitet hättest, dann sind der Dienstplan oder die üblicherweise gearbeiteten Stunden die Grundlage für die Berechnung der Entgeltfortzahlung.

Die Berechnungsmethode Deines Arbeitgebers - eine (theoretische) Durchschnittsstundenzahl zugrunde zu legen - ist in diesem Fall jedenfalls nicht rechtskonform!

Das ist der Nachteil, wenn du keinen Krankenkassenbeitrag zahlst. Es gibt kein Krankengeld.

Aber die Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag gilt natürlich für ALLE Arbeitnehmer.

Pfoten435 
Fragesteller
 02.04.2020, 17:40

Ich habe wohl Krankengeld als Synonym für Lohnfortzahlung genutzt. Im Grunde geht es mir nur um die Berechnung der mittleren täglichen Arbeitszeit, was in meinen Augen unfair dem AN gegenüber ist und so nicht sein "sollte". Mit den berechneten 2,6h wären nicht einmal die Fahrtzeit komplett abgedeckt, die ich an den jeweiligen Tagen geleistet hätte.

Familiengerd  02.04.2020, 19:51

Aus der Frage ergibt sich doch eindeutig, dass es sich nicht um eine Krankengeldzahlung handelt, sondern um die Lohnfortzahlung!!