Wer ist für die Übermittlung ans Finanzamt zuständig zwecks Kirchenaustritt?
Moin, ich bin selbstständig und im Januar 2018 aus der Kirche ausgetreten. Ende 2019 habe ich zwei Mitteilungen vom Finanzamt erhalten, in der sie mich gebeten haben für 2018 uns 2019 Kirchensteuer nachzuzahlen.
Für 2019 habe sie meinen Widerspruch anerkannt, für 2018 wäre ich zu spät.
Nun meine Frage: Ist die Stadt (Einwohnermeldeamt) nicht für die Übermittlung dieser Information zuständig?
Danke und LG
3 Antworten
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Landesmeldestellen, die Kirchenzugehörigkeit entsprechend in den Personendaten zu korrigieren. Der Datenaustausch mit den Kirchensteuerämtern erfolgt weitgehend automatisch mittlerweile. Da bei Selbstständigen keine Daten via ELStAm ausgetauscht werden, ist ohne entsprechend korrigierte Angaben den zuständigen Ämtern diese Änderung aber nicht bekannt.
Das FA ist hinsichtlich der Verfristung der EStE für 2018 im Recht. Es wäre aber möglich, direkt mit der Kopie des Austritts aus 2018 bei dem für dich zuständigen Kirchensteueramt einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
Danke, das war hilfreich. Ich versuche mein Glück beim Kirchenamt.
Danke!
Bei mir wurde der Austritt durch das Amtsgericht (in NRW muss man seinen Austritt vor Gericht erklären) automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Danke, bei mir leider nicht.
Sorry, dem Finanzamt ist es echt egal, ob du die Kirchensteuer bezahlst oder nicht. Die können das gar nicht wissen, dass du dort einen Zahlungsverzug hast.
Das ist Quatsch. Das Finanzamt interessiert sich sehr wohl dafür, dass du deine Kirchensteuer zahlst.
Leider falsch, wenn ich eine Rechnung vom FA erhalte, in der die Kirchensteuer aufgeführt ist;)