Wegen Termin bei der Ausländerbehörde von der Arbeit freigestellt werden?
Guten Tag, Undzwar besteht bei mir folgende Situation: Ich habe Freitag zwecks Einbürgerung einen wichtigen Termin bei der Ausländerbehörde. Nur muss ich Freitag eigentlich auch arbeiten. Nun stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, (womöglich gesetzlich festgelegt?) indem ich eine Bescheinigung der Behörde vorzeige, dass ich auch tatsächlich da gewesen bin. Ich bedanke mich schonmal für die Antworten
Lg
8 Antworten
Ausländerbehörde geht vor denke ich, davon ist schließlich abhängig ob du überhaupt auf lange Sicht weiter arbeiteten kannst/darfst. Sag deinem Arbeitgeber, ob du für die Zeit den Termin wahrnehmen kannst und das es sehr wichtig ist.
Sag, dass du gegebenenfalls die Stunden Zeitnah nacharbeitest oder das er die Zeit nicht bezahlen soll.
Also, grundsätzlich wird man für Behördengänge nicht freigestellt sondern muss eben rechtzeitig einen Urlaubstag nehmen. Frag einfach bei Deinem Arbeitgeber nach - und zwar heute und nicht erst einen Tag vorher.
Behörden- und Arzttermine sind grundsätzlich auf außerhalb der Arbeitszeiten zu legen. In dringenden Fällen muss man eben versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Lösung herbeizuführen.
Sprich also deinen Chef an und schildere ihm die Sache.
Für Behördengänge wirst du nicht frei gestellt. Es gibt zumindest keine gesetzliche Grundlage dafür.
So viele Antworten und alle falsch. Gemäß §616 BGB hast du bei einem nicht verschiebbaren Behördentermin Anspruch auf Freistellung.
Doch.
Nein, nur Gerichtstermine und so etwas in der Art.
Nein, wie kommst du auf solchen Quatsch.
Das gilt nicht für Behördengänge dieser Art.