Was passiert mit meinem Urlaub wenn ich von Zeitarbeit zur Festanstellung wechsle?
Ich bin nun seit 1 jahr über Zeitarbeit angestellt, die Firma möchte mich nun übernehmen, was passiert jetzt mit meinem Urlaub bzw. meinen Überstunden? danke für die antwort
5 Antworten
das sind zwei unterschiedliche Sachen. Du bist bei der Zeitarbeit angestellt gewesen und dort steht dir Urlaub zu. Wenn du jetzt von der Firma angestellt wirst ist das ein neues Arbeitsverhältnis. Du mußt also vorher von der Zeitarbeitsfirma deinen dir zustehenden Urlaub nehmen oder eben auszahlen lassen. genau so ist es mit den Überstunden. Entweder absetzen und wenn das nicht möglich ist müssen sie dir ausbezahlt werden.
Überstunden - Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto? - müssen eigentlich ausgezahlt werden. In Absprache mit dem Personaldienstleister kann man sie aber auch abbummeln. Nur: ein Rechtsanspruch auf Freizeit gibt es im Gegensatz zur Auszahlung nicht!
Hieru solltest du deine Arbeitsverträge gründlich lesen. Wenn sonst nichts darüber steht, dann solltest du den Resturlaub rechtzeitig aufbrauchen, sonst geht's verloren.
Überstunden sind von der Zeitarbeitsfirma zu vergüten, der Urlaub ist in diesem Fall abzugelten.
(Also: beides bekommst Du ausgezahlt).
Blödsinn, die ZF haben 35Std Woche, und der Entleihbetrieb 39-40. Da hast du keine Überstunden, weil du erstmal dein Std.Konto füllen tust.
Der Urlaub und die Überstunden werden dir ausgezahlt
Behält der Parasit, es sei denn du darfst ihn nehmen.
Mumpitz.
Hallo Chianti,
man merkt, dass Du noch nie für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet hast (oder Du hattest bisher viel Glück gehabt: Herzlichen Glückwunsch)
In der Theorie hat Lucille mit ihrer Antwort Recht: Nehmen oder auszahlen lassen.
In der gängigen Praxis hat S1Stefan Recht. Leider versuchen die meisten(!) Zeitarbeitsfirmen zuerst die Überstunden und Urlaubsansprüche einzubehalten. Erst durch Androhung von Rechtsschritten bekommt man diese ausbezahlt. Ob das jetzt bei marbellafee der Fall sein wird, glaube ich eher nicht, weil es sich um eine Übernahme handelt und die ZAF vermutlich noch mit der Übernahmefirma zusammenarbeiten will.
Wenn jetzt jemand sagt, dass die Antwort von S1Stefan nicht stimmt, dann sollte er zu erst einmal überlegen, ob er selber schon einmal für eine ZAF als Leiharbeiter gearbeitet hat.
Leider liegen zwischen Theorie und Praxis Welten!
Es mag schon sein das zwischen Recht haben und Recht bekommen Welten liegen. Aber die Frage war sicher nicht wie es manchmal laufen kann, sondern wie die Rechtslage ist. Das du so schlechte Erfahrungen machen mußtest tut mir natürlich leid.
Ich habe solche Erfahrungen gemacht. Gehalt gab es erst Wochen später, Urlaub eigentlich nur, wenn Du irgendeine Drohung ausgesprochen hast, und Überstunden nur per Gerichtsbeschluss, aber bei der 35 Std. Woche bei den Parasiten im Vertag war natürlich nicht viel da, da der Entleihbetrieb 39Std gearbeitet hat. Glaub mir, ich habe noch NIE von jemanden glaubhaft was positives über die ZF gehört.
@S1Stefan@ anhand solcher antworten erkennt man treffsicher, wessen geistig kind du bist!