Warum bekomme ich vom Finanzamt keine Antwort?
Im Januar wurde mir vom Finanzamt plötztlich das Konto gepfändet über 173,50 Euro. Im nachhinein habe ich dann heraus gefunden, dass es sich um ein Zwangsgeld (150 Euro) wegen nicht eingereichter Steuererklärung über mein damaliges Gewerbe (Freie Mitarbeiterin im Marketing) handelte. Ich habe dem Finanazamt einen Brief geschrieben dass ich nicht mehr als freie Mitarbeiterin tätig bin und auch im Jahr 2011 keinerlei Einkünfte hatte. Inzwischen habe ich jetzt auch das Gewerbe abgemeldet um diese Scherereein in Zukunft zu vermeiden. Ich habe dann dem Finanzamt noch einen zweiten Brief geschrieben mit einer Gewerbe-Steuerklärung wo ich überall 0 Euro eingetragen habe, weil ich ja nichts anzugeben hatte. Nur bekomme ich daraufhin überhaupt keine Antwort oder Reaktion mehr vom Finanzamt. Ich hatte auch nochmals mit der Firma gesprochen für der ich als Freie Mitarbeiterin tätig war und der Auftraggeber sagte mir dazu, dass normalerweise dem Finanzamt ein Zweizeiler genügen würde, dass ich keine Einkünfte mehr aus der Tätigkeit beziehe und dass ich die 150 Euro zurück bekommen werde. Aber wie gesagt es tut sich nichts und telefonisch gibt man mir in dieser Hinsicht keinerlei Auskünfte bei dem zuständigen Finanzamt. Ist es Überhaupt sicher, dass ich meine 150 Euro wieder zurück bekomme oder kann ich das Geld abschreiben?
9 Antworten
geh persönlich hin. Da kannst du dein Anliegen sofort klären und brauchst nicht länger warten. Wichtige Briefe schicke ich immer per Einschreiben. Mir ist es 2 mal passiert, dass ein Brief angeblich nicht angekommen ist. Seitdem mach ich das nur noch per Einschreiben oder sogar Einscheiben /Rückschein, je nachdem ob Unterlagen drin sind oder nicht.
Der ehemalige Auftraggeber sagte mir aber, dass ich das Geld nach Einreichung der Unterlagen auf jeden Fall zurück bekomme, denn er kennt ähnliche Fällen von anderen ehemaligen Mitarbeitern.
Der ehemalige Auftraggeber sagte mir aber, dass ich das Geld nach Einreichung der Unterlagen auf jeden Fall zurück bekomme
Das ist schlichtweg falsch. Ein einmal erhobenes Zwangsgeld wird nicht rückerstattet; es hat Bußgeldcharakter. Du bekommst ja auch einen Strafzettel wegen Falschparkens nicht rückerstattet, nur weil Du Dein Auto umgeparkt hast.
er kennt ähnliche Fällen von anderen ehemaligen Mitarbeitern.
Dann soll er es Dir doch rückerstatten. Das FA macht das ganz sicher nicht.
Das Finanzamt hätte die Festsetzung des Zwangsgeldes aufgehoben, wenn Du vor der Zahlung die erforderlichen Erklärungen abgegeben hättest. Entscheidend ist aber die Formulierung "Vor der Zahlung"! Nach der Zahlung, egal ob freiwillig oder per Pfändung, ist die Sache erledigt. Und noch einmal die Frage: warum hast Du weder auf die vorherigen Mahnungen noch auf die Androhung des Zwangsgeldes noch auf die Festsetzung des Zwangsgeldes und auch auch nicht auf die Mahnung wegen der Zahlung des Zwangsgeldes reagiert? Das ist - gand deutlich geschrieben- alles Deine Schuld!
Das Finanzamt hätte die Festsetzung des Zwangsgeldes aufgehoben, wenn Du vor der Zahlung die erforderlichen Erklärungen abgegeben hättest.
Ack. Genau so ist es.
Gestern habe ich endlich Post vom Finanzamt bekommen. Ich bekomme die 150 Euro nun DOCH erstattet!!! Also, hatte mein ehemaliger Auftraggeber doch Recht.
Das Zwangsgeld ist das letzte Mittel des Finanzamts, etwa bei der Anforderung von Steuererklärungen. Davor kommen Erinnerungen und dann die Androhung eines Zwangsgeldes. Offenbar hast Du diese Schreiben des Finanzamtes nicht ernst genommen. Und auch nach der Festsetzung des Zwangsgeldes konntest Du noch handeln. Wenn Du vor der Zahlung des Zwangsgeldes reagiert und Dich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt hättest, wäre es möglicherweise aufgehoben worden.
Aber Du hast dann auch die weiteren Zahlungsaufforderungen und Mahnungen ignoriert, und jetzt ist nichts mehr zu machen. Achte nur darauf, dass nicht ein neues Zwangsgeld festgesetzt wird.
Du wirst Dir wohl den Weg machen müssen und persönlich beim Finanzamt vorsprechen. Das ist das beste was du tun kannst um diese Angelegenheit zu klären. Jedes Finanzamt hat eine Stelle wo man Hilfe bekommt. L.G. Brighet
Das Geld wirst Du nicht zurückbekommen. Das Zwangsgeld war wegen Nichtabgabe der Steuererklärung. Als das Finanzamt das Geld bekam, war immer noch keine Steuererklärung da, also wurde das Geld zu Recht beigetrieben.
hin gehn oder anrufen.. briefweg beim finanzamt ist eine lange sache
Anrufen habe ich ja schon probiert, da hiess es sie können in dieser Angelegenheit keine telefonische Auskunft erteilen
Dann fahr hin. Wo ist das Problem?
das wird aber nichts mehr helfen. Wer sehr viele Briefe des Finanzamts ignoriert, muss halt zahlen.