Wann ist Schwarzer Humor eine Straftat?

2 Antworten

Schwarzer Humor ist dann eine Straftat, wenn er die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreitet und in dem "Witz" eine gezielte Beleidigung gegen eine bestimmte Person steckt. Eine Äußerung ist aber fast nie eine Beleidigung, wenn man über die geäußerte Tatsache genauso denkt. Wenn man jemandem also sagt, dass er fett sei, dann ist das keine Beleidung, wenn man tatsächlich denkt, dass der "Beleidigte" fett ist.

Schimpfwörter oder Beleidigungen wie "Hu****sohn" oder "Ar***loch" sind jedoch grundsätzlich Beleidigungen, da der klare und unverkennbare Zweck solcher Äußerungen ist, die beleidigte Person herabzuwürdigen.

Es kommt also viel mehr auf die Absichten und das Denken des Täters an, weil bezüglich einer Beleidigung Vorsatz vorliegen muss und eine Beleidigung als Angriff auf die Ehre des Opfers gewertet wird. Wenn der "Täter" einen Witz aber partout nicht für einen Angriff auf die Ehre des Opfers und somit nicht für eine Beleidigung hält, kann er nicht einfach wegen Beleidigung bestraft werden, sondern nur dann, wenn der Witz besonders verletzend ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit übertreten wurden und man dem Täter vorwerfen kann, dass er damit rechnen musste, dass der Witz von dem Opfer als gezielter Angriff auf dessen Ehre gewertet wird.   

Letztendlich würde ich nur beleidigende Witze als wirklich legal bezeichnen, die unter das Recht der freien Meinungsäußerungen fallen oder keine Person gezielt angreifen.