Vertrag mit Makler- MUSS ich verkaufen bei Angebot?
Hallo allerseits,
Wir möchten zur Zeit unsere Eigentumswohnung verkaufen, und haben damit einen Makler beauftragt. Der Vertrag läuft noch 3 Monate und es ist ein sogenannter Alleinauftrag mit einem bestimmten Makler. Nun hat sich bei uns privat etwas geändert, so dass wir diese Wohnung nicht mehr UNBEDINGT verkaufen wollen/ müsen. Wenn nun der Makler einen Käufer hat, der zu dem Preis, den der Makler angesetzt hat, kaufen will, wäre es rentabel, wenn allerdings nur ein niedrigerer Preis geboten wird, eher nicht. Nun die Frage: müssen wir auch ein deutlich darunter liegendes Angebot akzeptieren, da wir ja den Vertrag haben? Gibt es hier bestimmte Richtlinien, wie weit der Preis vom eigentlich angesetzten abweichen darf?
Danke
4 Antworten
Hallo,
Als Verkäufer haben Sie alleine die Entscheidungsgewalt, ob und für welchen Preis Sie Ihre Immobilie verkaufen.
Dennoch sollte möglichst VOR Beginn der Tätigkeit des Maklers bereits besprochen werden, was wäre, wenn ein Kunde einen entsprechend niedrigeren Preis bietet, was eben immer häufiger vorkommt.
Rechtlich gesehen, muss man eben schauen, was genau im Makleralleinvertrag drinsteht, also z.B. dass bei NIchtverkauf o.ä. der Verkäufer die Kosten für Inserate o.ä. zu zahlen hat.
Der Makler hat für Sie gearbeitet, für den ggf. niedrigeren Preis kann er erstmal nichts. Auch nicht dafür, dass bei Ihnen sich Änderungen ergeben haben, die einen Verkauf ggf. nicht mehr erforderlich bzw. sinnvoll machen.
Außerdem sollte man auch die ggf. Ratschläge des Maklers sich genau anhören. Es mag zwar sein, dass Sie mit dem Preis nicht runtergehen wollen bzw. nicht verkaufen, doch ggf. kann er Ihnen die Nachteile UND die Vorteile aufzeigen, falls Sie JETZT bzw. NICHT zu dem Preis verkaufen wollen.
Bitte bedenken Sie: ein seriöser Makler wird ggf. eine vorausschauendere und marktorientiertere Sichtweise haben als Sie.
Danke zurück!
Manchmal ist es einfach besser, jemand schaut mit einem etwas weiter entfernteren Auge auf die ganze Sache. Als Verkäufer steckt man immer "mittendrin" u. kann i.d.R. nie ganz objektiv sein.
Viel Erfolg mit Ihrer Entscheidung!.
nein, du musst auch nicht zum vollem preis verkaufen, du kannst den auftrag auch ganz stornieren
wenn er dafür geld will, muss das im vertrag oder den agbs stehen
Natürlich nicht. Du brauchst keinen Cent runtergehen von deiner ursprünglichen Forderung.
Er kann nicht einfach den Preis runtersetzen.
Hallo, also der Makler hat ja den Preis nicht runtergesetzt, sondern es gibt wohl einen Interessenten, der weniger bieten will. Das hat zumindest die Assistentin vom Makler verlauten lassen, aber mir persönlich, hat es der Makler noch nicht unterbreitet.
Zunächst vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort. Sie haben schon Recht, dass der Makler den Markt nun viel besser kennt als wir, unserer ist auch sehr erfahren, genau deshalb hatten wir uns ja auch für einen Makler entschieden, da wir eben bei dem Thema nicht so erfahren sind. Wir werden also abwarten, und im Falle eines Angebotes, dieses und seine Vor- oder Nachteile vor allem auch auf lange Sicht mit unserem Makler besprechen.