Versichert vor regulärer Arbeitszeit?

7 Antworten

Was soll denn der Blödsinn ???

Wenn der Arbeitgeber verlangt dass Du um Uhrzeit X da bist, dann hat er auch AB da zu bezahlen !!! Auch Vorbereitungen gehören zur Arbeit !

Mensch mir geht die Galle hoch wenn ich höre, wie manche da verarscht werden.

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit zählt als "Wegeunfall", bist also über die BG versichert so wie beim Arbeitsunfall.

Wenn Du auf dem dirketen Weg zur Arbeit fährst, bist Du auch versichert, auch wenn Du schon früher im Betrieb bist.

Davon mal abgesehen:

Mein Teamchef verlangt dass ich jedesmal um 5.30 Uhr schon da bin damit die Vorbereitungen alle gemacht werden

Dein Teamchef kann verlangen was er will, das ist nicht rechtens wenn die Zeit dann nicht bezahlt wird. Vorbereitungen sind Arbeitszeit und kein Privatvergnügen.

Ist das überall im Betrieb so oder nur bei Deinem "Teamchef"? Was sagt der AG dazu? Gibt es einen Betriebsrat?

Fragt diesen Herrn mal, nach welchem Recht er diese Forderungen stellt.

Ist er eigentlich auch so früh unbezahlt da?

Hier noch was zur eigentlichen Frage:

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5459

Sobald du dich auf den Weg zur Arbeit machst bist du versichert.

(Und so nebenbei, auch Vorbereitungsarbeiten zählen zur Arbeitszeit die du bezahlt bekommen musst, du machst es ja schließlich nicht in deiner Freizeit weil du Langeweile hast sondern der Chef sagt es euch wann ihr da sein sollt)

Bereits ganz viele richtige Antworten hier.....

Aber mal grundsätzlich:

in der ges. Unfallversicherung gilt:

Man ist versichert sobald man das Haus (ab der Türschwelle der Gebäudeeingangstür) verlässt, bleibt versichert wenn man den direkten Weg zur Abreit nicht verlässt, weiter während man sich am Arbeitsplatz befindet und auf dem Rückweg bis zur Türschwelle des Hauses in dem sich die eigene Wohnung befindet. (Im zb. Treppenhaus eines Mehrfamieleinhauses ist man weder auf dem Weg zur Arbeit noch auf dem Heimweg versichert) Dabei kommt es nicht auf die Arbeitszeit an, sondern auf den Zweck des Weges. Solange dieser dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit wieder direkt nach Hause zu kommen dient, ist man auch versichert. Sich unterwegs ein Brötchen zu holen hebt im selben Moment den Versicherungsschutz auf, in dem man den direkten Weg zur Arbeit verlässt. Versichert ist man auch auf dem gesamten Weg, wenn sich Umstände ergeben die einen Umweg sinnvoll erscheinen lassen, zb. weil im Winter die Landstraße des direkten Weges noch nicht geräumt ist, der Umweg über die Linienbusstrecke auf Nebenstraßen dagegen schon.

Schlicht und ergreifend - wenn der Vorgesetzte Anwesenheit ab 5.30 Uhr fordert - so muss er diese Anwesenheit auch als Arbeitszeit bezahlen. Und Dein Versicherungsschutz besteht auch schon auf dem Arbeitsweg.