Verrechnungsantrag - weniger Einkommenssteuer weil Rückerstattung von Umsatzsteuer?
Ich gebe meine (Jahres-) Umsatzsteuererklärung zusammen mit meiner (Jahres-) Einkommenssteuererklärung ab. Ich erwarte vom Finanzamt eine Rückerstattung von Umsatzsteuer und eine Nachzahlungspflicht bei der Einkommenssteuer. Beides wird erst nach Abgabe meiner Steuererklärungen festgesetzt werden. Kann ich in diesem Fall einen Verrechnungsantrag stellen ? ( damit sich meine Zahlpflicht an Einkommenssteuer mindert ? ). Oder ist für diesen Fall der Verrechnungsantrag nicht gedacht ?
2 Antworten
Ja, das ist möglich. WIMRE rechnet das FA beim Einzelunternehmer diese Summen aber ohnehin gegenainander auf, sofern es sich bei der EStE nicht um eine Zusammenveranlagung handelt.
DH, stimmt
Da die Einkommen- und Umsatzsteuer(jahres)erklärung gleichzeitig bearbeitet werden, ist eine Verrechnung unproblematisch.
In der Umsatzsteuererklärung hast Du die Möglichkeit bei der entsprechenden Kennziffer mittels Eingabe einer 1 einen Antrag zu stellen. damit erreichst Du, dass das Guthaben nicht automatisch erstattet wird.
In einem zusätzlichen formlosen Schreiben teilst Du dem Finanzamt mit, wie das Guthaben verrechnet werden soll.
Schau Dir als Beispiel die Umsatzsteuererklärung 2012 im folgenden Link an. Und hier die Kennzahl 129 und die Erläuterungen dazu. Diese Möglichkeit besteht auch bei der Online-Erklärung (evtl. hat sich die Kennzahl geändert, ist aber nebensächlich).
http://www.wuerzburg.ihk.de/fileadmin/user_upload/pdf/Starthilfe/Formular/Ust-Erklaerung_2012.pdf