Ummelden notwendig? - Dauergast bei meinem Freund

1 Antwort

Regelung im Mietgesetz: Maximal 6 Wochen kannst du bei deinem Freund als Gast wohnen. Wenn du zwischendurch zu deinen Eltern fährst - und sei es für einen Tag und eine Nacht - dann zählt die Frist wieder neu.

Handelt es sich nicht um eine Mietwohnung, sondern ist die Wohnung Eigentum deines Freundes, könnt ihr selbst bestimmen, wie lange du dich als Gast aufhalten kannst.

Ummelden musst du dich, wenn du deinen Lebensmittelpunkt an diesen Ort verlegst, was immer das auch sei. Eindeutig ist das, wenn du ein Arbeitsverhältnis an diesem Ort eingehst oder an diesem Ort die Schule besuchst oder den größten Teil des Jahres dort verbringst.

Ein Zweitwohnsitz oder eine Nebenwohnung ist dann gegeben, wenn du Miete zahlst oder dich an den Kosten für die Wohnung beteiligst und in der Wohnung Möbel von dir stehen. Eine Reisetasche in der Wohnung deines Freundes reicht nicht aus.