Steuerfreibetrag lohnabrechnung nicht berücksichtigt?

4 Antworten

Wann habt ihr den Freibetrag denn eintragen lassen? Im Laufe dieses Monats? Freibeträge werden genau wie Lohnsteuerklassenwechsel erst mit dem nachfolgenden Monat wirksam. Die Bereitstellung der Änderungslisten für ELStAM werden monatlich etwa um den 10. für den Arbeitgeber bereitgestellt. Sprich: Wenn du heute zum FA gehst und die Änderung zum 01.02.2016 eingetragen wird, bekommt der Arbeitgeber das erst um den 10.02.2016 mit und wird - wenn die Lohnabrechnung zum Ende des Monats erfolgt - den Freibetrag erst Ende Februar berücksichtigen können.

Dass dein Jahresfreibetrag 3.700 Euro beträgt und der monatliche 520 Euro, kann ich mir nur durch eine unterjährige Beantragung des Freibetrags erklären - in diesem Fall wären das 7 Monate, sprich die Aussage wäre dann richtig, wenn ihr den im Mai beginnend ab Juni beantragt hättet. Ist dieser Ausdruck vielleicht der vom Vorjahr? Freibeträge müssen jährlich neu beantragt werden! Es sei denn, ein zweijähriger Freibetrag wurde von euch beantragt.

Mit den dürftigen Informationen die du gibst, kann auch ich nur meine Glaskugel bemühen. Die ist aber ebenfalls defekt.

alarah 
Fragesteller
 25.01.2016, 16:06

wir hatten es letztest Jahr eintragen lassen,da meine Tochter SBA besitzt und sie die Merkmale HBG hat,haben wir es auf meinem Mann übertragen den Freibetrag,mein mann hatte 4 Monate gearbeitet da wurde auch nichts gezeigt, auf dem lohnabrechnung steht nur ganz oben jährliche Freibetrag 3700 und monatlich 529,nach 4 Monaten war er krank und hat Krankengeld bekommen jetzt hat er eine neue arbeitstelle und wieder das gleiche da steht leider auch nichts
verstehe ich einfach nicht

Selbst wenn der Freibetrag berücksichtigt wird, werdet ihr nicht viel merken, da der Lohnsteuereinbehalt bei 2.000 Brutto in Steuerklasse 3 eh nur ca. 16 € sind. Ob die nun wegfallen oder nicht, würde ich auch nicht gleich mitbekommen ;-).

Er kriegt ja dann nicht mehr brutto sondern mehr netto

Diesen Freibetrag merkt ihr erst wenn ihr eine Steuererklärung abgebt. Dort werden vom Finazamt  in der Steuerberechnung alle Freibeträge berücksichtigt

wurzlsepp668  25.01.2016, 08:31

ähm, lt. Sachverhalt ist der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ....

und selbstverständlich muss dieser dann bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Griesuh  25.01.2016, 11:38
@wurzlsepp668

Kannst du, musst du aber nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

grubenschmalz  25.01.2016, 08:41

Quatsch!

wurzlsepp668  25.01.2016, 08:47
@grubenschmalz

@grubenschmalz: ich gehe bei Quatsch mal nicht von meiner Antwort aus ....

alarah 
Fragesteller
 25.01.2016, 08:58

also wir sehen im lohnabrechnung gar nicht

tt290  25.01.2016, 14:36

Völliger Quatsch, was grubenschmalz von sich gibt. Warum sollte ein im ELStAM eingetragener Freibetrag von Amts wegen bei der ESt-Veranlagung berücksichtigt werden?

Und was wäre der Sinn des Freibetrags, wenn er erst bei der Veranlagung berücksichtigt werden würde? Dann wäre es auch kein Freibetrag, sondern Werbungskosten.

Griesuh  26.01.2016, 07:37
@tt290

Zu den Freibeträgen: diese Können, müssen aber nicht auf der "Steuerkarte" eingetragen sein und jeden Monat berücksichtigt werden.

Stehen sie nicht auf der " Steuerkarte" so werden die zustehenden Freibeträge bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und die zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält man zurück.

Belege für den Grund der Befreiung sind beizufügen wie z. B. Schwerbehindertenausweis.

Bei der Veranlagung werden dann vom FA die nicht eigetragebnen Freibeträge, wenn belegt warum, vom zu versteuerenden Einkommen abgerechnet. Und dder Ausgleich ist wieder da.

Also so zu diese ganze Aufregung.