Stellungnahme Amtsgericht für Erbe, was tun ?

Brief Amtsgericht - (Recht, Gericht, Erbe)

5 Antworten

Absolut unter Vorbehalt: 

Du hast in der Frist Zeit den 

• Teilauseinandersetzung- Vereinbarung zu prüfen. Reagierst du nicht, wird das so vollzogen,  wie es dir in den Anlagen übersandt wurde. Vermutlich wird nach Zustimmung des Nachlaßgericht auf dieser Grundlage ein entsprechender Kaufvertrag beurkundet. Daher ist das Verständnis dieser Unterlagen im Moment mal das wichtigste für dich. 

• die Rechnung des Nachlaßverwalters zu prüfen, ob man das als Laie leisten kann, wage ich zu bezweifeln. 

Die Fristen zur Ausschlagung sind längst vorbei. Die Erbschaft hat damals dein Betreuer für dich angenommen. Wer soll den hier noch für dich zuständig sein? Mit deiner Volljährigkeit endet die Aufgabe des Betreuers. 

Ich denke auch nicht, dass du hier eine Verschiebung der Frist erreichen kannst. Du kannst doch auch den Absender des Briefes um Hilfe bitten? 

Kochdennis 
Fragesteller
 21.11.2017, 19:56

Danke für deine Antwort.

Das Grundstück wurde bereits verkauft und es geht um einen 5-stelligen Betrag. Was der Nachlassverwalter bekommt, ist im Gegensatz zu dem was ich bekommen soll, wenig. 

Zuständig ist für mich ein Anwalt/Nachlassverwalter der sich im alles kümmert. Heute habe ich ihn versucht anzurufen, nur leider kommt er erst nächste Woche zurück. 

Ich werde morgen nochmal versuchen bei der Dame vom Amtsgericht durchzukommen, die mir den Brief geschrieben hat. Heute ging leider keiner ran unter der Nummer.

So wie es in den Unterlagen steht, damit bin ich soweit zufrieden. Für mich gibt es bis jetzt dazu auch keine Fragen. Mich hat nur diese "Stellungnahme" etwas irritiert. 

Liebe Grüße 

kabbes69  21.11.2017, 20:15
@Kochdennis

ich empfehle über die Zentrale des AG anzurufen und dich über das Aktenzeichen verbinden zu lassen, falls du mit der anderen Nummer niemand erreichst. 

Stellungnahme insoweit:  der Verwalter könnte ja Dinge machen mit denen du nicht einverstanden bist. Es gibt nirgends so viel gezankt, wie ums Erbe. 

Kochdennis 
Fragesteller
 21.11.2017, 21:17
@kabbes69

Gut, werde ich morgen machen. 

Vielen Dank für die Hilfe! Ich werde berichten.

In dem Schreiben steht, dass du drei Wochen Zeit hast zur Stellungnahme.
Du musst auch nicht zwangsläufig eine abgeben. Du solltest aber mit deinem Ansprechpartner einmal darüber reden.

Kochdennis 
Fragesteller
 21.11.2017, 14:53

Ok. Was genau möchten die denn für eine Stellungnahme? Ob ich das Erbe annehme oder ausschlage? Weißt du es ?

Es möchte keine Stellungnahme, sondern es gibt dir Gelegenheit zur Stellungnahme. Ob du dich äußerst, ist dir überlassen.
Wenn du mit dem Verkauf bzw. der Teilerbauseinandersetzung hinsichtlich des Anteils am Grundstück und der Vergütungsfestsetzung einverstanden bist, musst du nichts veranlassen.

warum lässt du das schreiben denn bis zur letzten minute liegen? macht ausserdem sinn, wenn du einen teil des briefes einfach weglässt.    :-0

du hast einen nachlassverwalter, der das natürlich nicht gratis macht.

schreibe dem gericht, du verstehst das schreiben nicht und dein nachlassverwalter sei nicht da und dass du aus diesem grunde um "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" bittest und dass Du oder Dein Verwalter sich umgehendd nach seiner Rückkehr melden.






Kochdennis 
Fragesteller
 21.11.2017, 14:52

Der restliche Teil des Briefes ist nur meine Adresse und unwichtige Sachen und um welches Grundstück es geht.

Würde nur gerne wissen ob jemand soetwas schonmal bekommen hat.

Sommersehnsucht  21.11.2017, 14:56
@Kochdennis

ach und ich dachte, du willst wissen "was tun"?

Kochdennis 
Fragesteller
 21.11.2017, 14:58
@Sommersehnsucht

Genau. Ob jemand so einen Brief schon einmal bekommen hat und wie derjenige darauf reagiert hat. Also was er getan hat.

Sommersehnsucht  21.11.2017, 14:59
@Kochdennis

was du tun solltest, habe ich dir geschrieben.. entweder machst du es oder nicht.. machs gut. over + out.

Als Minderjähriger darfst du eh keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen ohne Zustimmung des Jugendamtes abgeben. Warte, bis dein Betreuer wieder da ist. 

Kochdennis 
Fragesteller
 21.11.2017, 14:50

Ich bin nicht mehr Minderjährig. Das war vor Jahren, als mein Vater verstorben ist.

Mittlerweile bin ich 20 Jahre alt.