Schenkung von Bargeld

2 Antworten

Steuerlich ist diese Schenkung wie eine Erbschaft zu betrachten. Der Freibetrag für Erbschaften bzw. Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt 400.000 Euro gemessen auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Steuerpflicht greift also nicht, wenn innerhalb der kommenden 10 Jahre keine weiteren Beträge hinzukommen, die zu einem Überschreiten des Freibetrages führen. Viel interessanter könnte es für die Finanzbehörde sein, ob der verschenkte Geldbetrag tatsächlich in ihr Eigentum übergegangen ist und aus zuvor versteuertem Einkommen stammt. Ihre kontoführende Bank wird also bei der Einzahlung Aufzeichnungen nach den Vorschriften des  so genannten Geldwäschegesetzes machen (zwingend ab 15.000 Euro, auch bei mehreren Beträgen, die zusammen mindestens 15.000 Euro ergeben) und ggf. einen Verdachtsfall melden.

TIPP: Erkundige dich bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fach-Rechtsanwalt,damit seid ihr auf der sicheren Seite (denn der Staat ist sehr gierig!).