Ruhestörung durch Holzhacken - Was sind meine Rechte?

18 Antworten

Er hat das Recht dazu außer in den Zeiten, die Deine Stadt bzw. Gemeinde als Ruhezeiten bestimmt hat, oft 22-7 und 12-15 Uhr.

Optimalerweise sprichst Du mit Ihm und findest eine Einigung, vielleicht hat er ja Verständnis. Dieses solltest Du zum Gespräch allerdings auch mitbringen.

Naja, Holzhacken ist ein Lärm wie viele andere und somit zwischen 08.00 und 20.00 Uhr erlaubt. Ich gehe aber davon aus, dass eine gewisse Mittagsruhe eingehalten werden muss, ausserdem darf auch am Sonntag dann nicht Holz gehackt werden.

Frage doch mal beim nächsten Polizeiposten nach oder so.

Solange er die Ruhezeiten einhält, kannste nix machen. Diese sind glaub ich von 12 - 14 Uhr und abends ab 20 Uhr...bin mir da aber nicht sicher.

Hast Du denn schon einmal mit Deinem Nachbarn gesprochen, ihm gesagt, daß es Dich stört und Du durch das Holzhacken Kopfschmerzen bekommst und Dich einfach nicht konzentrieren kannst? Es wäre doch sicher möglich, einen gemeinsamen Weg zu finden, Euch abzustimmen, wann er Holz hackt, es Dich nicht stört und umgekehrt. Findet Ihr keine Gemeinsamkeit, wäre ein Schiedsgericht zu empfehlen, um eine Klärung herbeizuschaffen. Bei den Amtsgerichten kannst Du Termine und Ort erfahren.

Besser hacken als Motorsägen... der macht das doch nicht rund um die Uhr? Ohropax