Pendlerpauschale trotz Tankkarte?

3 Antworten

Hallo,

ich glaube, dein AG will dich da abzocken.

Eine Tankkarte ist nämlich kein fest definierter Gehaltsteil wie zum B. Zulage 300 € pro Monat, sondern eine variable Größe zwischen der Mindestabgabemenge einer Tanksäule (also zum B. 5 € und nach oben hin (fast) unbegrenzt (denn die Grenze ist natürlich das jeweilige Kartenlimit).

Dazu kommt dann noch die Aussage der Eigennutzung, wie willst du diese dem Finanzamt gegebnüber nachweisen ?

Der AG soll dir (wie es allgemein üblich ist) einen festen Satz als pauschalierten Fahrtkostenersatz zahlen und gut ist es.

dooyoo 
Fragesteller
 29.05.2019, 16:32

Und dann kann ich die Pendlerpauschale geltend machen?

Ontario  30.05.2019, 08:23
@dooyoo

Die Frage wäre für mich, was sich eher lohnt. Tanken ohne Limit, oder eine Fahrtkostenpauschale bei der Steuererklärung geltend machen ? Wenn du viel privat fährst, ist die unlimitierte Tankkarte wohl die bessere Alternative.

Soviel, was du übers Jahr mit einer Tankkarte an Spritkosten sparst, wirst du kaum als Rückerstattung im Zuge der Pendlerpauschele bekommen.

Wenn du da steuerlich etwas geltend machen möchtest, müsstest du ein Fahrtenbuch führen in dem genau zwischen Privatfahrten und Geschäfstfahrten unterschieden wird.

In meiner Firma hatte ich einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Den habe ich mit meiner Pendlerpauschale verrechnen müssen. Zusätzlich konnte ich ohne Limit mit einer Tankkarte, tanken und für Privatfahrten benutzen. Das dürfte zwar ein Einzelfall sein, dass ein AG so handelt.

Wie er das steuerlich geltend machte, war nicht mein Problem.

Da ich immer ein Firmenfahreug hatte, auch zur uneingeschränkten privaten Nutzung, , wurden mir im Monat ein gewisser Betrag als geldwerter Vorteil in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Dieser Betrag ist zu versteuern.

Wenn ich ausschliesslih mit meinem Privatfahrzeug fahre, mit einer Tankkarte ohne Limit tanken kann, auch für Privatfahrten, dann würde ich auf die Pendlerpauschale verzichten. Denn dann wäre ich mit der Tankkarte finanziell im Vorteil.

OlafausNRW  30.05.2019, 20:29
@Ontario

Hallo Ontario und das hat dein Finanzamt einfach so akzeptiert ? Das bezweifle ich aber gewaltig.Denn die Abrechnungen der Tankkarte erscheinen ja in der Buchhaltung der Firma und damit hat das FA darauf Zugriff und somit MUSST du sie ja auch angeben,alles andere ist nämlich Steuerhinterziehung und fällt spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung auf.

Die Tankkarte ist an keine Wertgrenze geknöpft, wird also deutlich mehr als 44 € sein. Die Monatsrechnung wird zur Berechnung der pauschalen LST verwendet.

Sowie du von deinen Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung für Fahrten Wohnung/Arbeit beziehst (müsste auf der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 17 sein), kannst du keine Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte mehr steuerlich geltend machen.

Havenari  29.05.2019, 15:41

Das ist so nicht richtig.

BaldeTrinity  29.05.2019, 15:51
@Havenari

du kannst keine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ansetzen, wenn diese schon vom AG steuerfrei erstattet worden sind.
sonst würdest du ja den gleichen Aufwand 2x abziehen

Havenari  30.05.2019, 10:15
@BaldeTrinity

Korrekt wäre: die absetzbaren Fahrtkosten verringern sich um den vom Arbeitgeber gezahlten Betrag.