Parken mit Parkschein, aber ohne Parkscheibe - Strafe berechtigt?
Hi,
ich war heute im Krankenhaus und dort sieht es so aus, dass es dort wenige Parkplätze gab. Auf der Straße vor dem Krankenhaus durfte man auf der Straße mit einem gültigen Parkschein parken. Ich parkte allerdings auf dem Gelände des Krankenhauses.
Dort dachte ich, dass ich dort auch einen Parkschein ziehen muss. Also zog ich einen Parkschein und legte diesen sichtbar hin. Der Parkschein hatte eine Dauer von MEHR als 2 Stunden.
Als ich nach 90 Minuten wieder kam zu meinem Auto lag ein roter Strafzettel an meinen Scheibenwischern. Ich hätte ohne Parkscheibe geparkt und die Höchstdauer der Parkzeit wäre auf 2 Stunden festgelegt. Als ich mich genauer auf dem Krankenhausgelände umsah, sah ich tatsächlich ein Schild, was besagt, dass ich eine Parkscheibe hinlegen soll, statt einen Parkschein.
Nun frage ich mich: Ist die Strafe überhaupt berechtigt? Denn auf dem Parkschein steht die Uhrzeit drauf, wann ich den Parkschein gezogen habe und ich kam nach 90 Minuten wieder zu meinem Auto und habe das Gelände verlassen. Also habe ich die 2 Stunden auch nicht überschritten - nur die Parkscheibe nicht verwendet. Trotzdem konnte man am Parkschein doch erkennen, wann ich in Etwa zeitlich dort eingetroffen bin. Wie sieht es aus? Bin ich dazu jetzt wirklich "verpflichtet" zu zahlen und sollte ich beim Eintreffen der Post Widerspruch einlegen?
Lieben Dank im Voraus!
LG
2 Antworten
Hey Apfel45,
auch wenn es enttäuschend sein mag - Aber diesen selben Fall hatte ich leider auch schon. Auch wenn es wirklich enttäuschend sein mag, du brav gezahlt hast und trotzdem eine Strafe bekommst, aber du wirst die Strafe leider zahlen müssen, da dies auf dem Krankenhausgelände auch eben vermerkt war.
Ich meine, du könntest vielleicht um Kulanz Bitten, aber ich denke nicht das hier eine Ausnahme gemacht wird :/
Trotzdem konnte man am Parkschein doch erkennen,
Du hast aber keine Parkscheibe gehabt, das ist massgebend.