Parken in einer Wendeschleife
Ich habe heute mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt:
Wir wohnen in einer Sackgasse mit einem Wendekreis. Es sind alles Einfamilienhäuser und wir haben diese Strasse damals alle gemeinsam bezahlen müssen. Wir wohnen jetzt 14 Jahre hier und seit März diesen Jahres vermieten wir unsere Einliegerwohnung als Ferienwohnung. Nun sind gerade 5 Bauarbeiter zu Gast, wobei jeder mit seinem eigenen Auto angereist ist. Sie haben ihre Autos ordentlich nebeneinander auf unserer Seite geparkt und sind tagsüber nicht mal da, sondern nur abends über Nacht. Nun hat sich der eine Nachbar aufgeregt und meinte die Autos dürfen dort nicht parken. Es ist kein Verkehrsschild aufgestellt worden, welches das Gegenteil sagt. Ihn stört es nur, dass die Autos vor seinem Grundstück stehen. Wie gesagt, der Wendekreis "gehört" uns allen und ist nicht Eigentum des Nachbarn. Wir wissen nun nicht wie wir uns verhalten sollen. Wir wollen aber auch nicht unbedingt Ärger. Wir wollen nur wissen, ob der Nachbar im Recht ist. Wer kann da helfen und kennt sich etwas in den Gesetzen aus?
5 Antworten
Der Nachbar ist im Recht. Ein Wendekreis ist für den fließenden Verkehr nicht für den ruhenden Verkehr.
Ich muss dazu sagen: In unserer Strasse stehen 5 Häuser und es ist eine Sackgasse, also nichts mit fließendem Verkehr. Die Männer sind tagsüber auf der Arbeit und stören niemanden. Sie behindern doch keinen Verkehr.
Alte Frage, aber so falsche Antworten dass die nich einfach so stehen bleiben können, die Frage kommt sicher öfters mal auf. Kurfassung: Der Nachbar hat Unrecht. Parkverbote werden im § 12 Abs. 3 StVO geregelt, und da heißt es:
»Das Parken ist unzulässig (1.)vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, (2.) wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, (3.) vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, (4.) über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, (5.) vor Bordsteinabsenkungen.«
Weiter gibt es noch einen Beschluss vom OLG Brandenburg vom 03.11.2003, Az. 1 Ss (OWi) 218 Z/03: Das Parken im Wendebereich ist kein Parken in einer scharfen Kurve, Parkverbot besteht da nur wenn es entsprechend ausgeschildert ist.
Weblinks zum § und zum Urteil: http://bitly.com/myLrzA
MfG Oli
P.S.: Ich bin kein Anwalt, dieser Beitrag soll keine Rechtsberatung i.S.d. Anwaltsverordnung darstellen.
P.P.S.: Der Wendekreis gehört Euch nicht, auch wenn Ihr als Anwohner die Erschließung mitfinanziert habt. Eigentümer ist die Kommune, es sei denn, es ist eine Privatstraße.
Hallo Oli! Danke für die ausführliche Antwort. Ja, es ist zwar schon lange her und die Gemüter haben sich auch schon wieder beruhigt, aber Du hast Recht, vielleicht betrifft es ja auch noch andere, die mal vor diesem Problem stehen. Wir haben vom Ordnungsamt Schwedt genau die selbe Antwort erhalten und die Nachbarn haben es dann auch eingesehen, zumindestens wird nicht mehr gemeckert. Und wir grüßen uns noch!!! :-)
Also dann! L.G. elfie1411
Die Bauarbeiter verschwinden, aber der Ärger bleibt.
Dann sollen die sich doch mit 'ner Buddel beim Nachbarn für seine Freundlichkeit und Geduld bedanken.
Wenn der Nachbar irgendwelchen verkehrsberuhigenden Maßnahmen macht, Blumenkübel auf seiner Seite, damit ist niemandem geholfen, erst recht nicht, wenn die Behörde dort Halte- oder Parkverbotsschilder aufstellt.
Bevor die Athmosphäre gänzlich vergiftet ist, ist eine Buddel genau das richtige.
Wenn es kein Parkverbot- Schild gibt, kann dort jeder parken.
falsch im Wendekreis nicht.