Öffentlicher Dienst Gehaltszahlung

4 Antworten

Hallo Sparky!

Bekommt man im öffentlich Dienst sein Gehalt am 15. des Monats im voraus oder rückwirkend ?<

Seit dem AGG nicht mehr.

Vor dem AGG (Allg. Gleichbehandlungsgesetz) war es tatsächlich so, dass Angestellte des ö. D. ihre Vergütung zum 15. eines jeden Monats bekommen haben. Sozusagen die Hälfte für geleistete Arbeit, die andere Hälfte als Vorschuss.

Arbeiter des ö. D. erhielten ihr Geld immer erst nach getaner Arbeit, also zum 30. eines jeden Monats. Das AGG sieht das als Benachteiligung der Arbeiterklasse. Die Arbeitsgerichte sahen das auch so und seit dem bekommen Angestellte genauso wie Arbeiter ihr Geld erst Ende des Monats.

Beamte sind davon übrigens nicht betroffen. Beamte haben nach wie vor das Privileg, ihr Salair im Voraus beziehen zu dürfen, weil Beamte nicht zur Arbeitnehmerschaft gehören.

Gruß Navvie

Rolf42  10.09.2013, 22:21

Was hat das AGG mit dem Termin der Gehaltszahlung zu tun?

Die Änderung hing mit der Einführung des TVöD zusammen - dabei wurde den Arbeitgebern das Recht eingeräumt, den Zahlungstermin vom 15. auf das Monatsende zu verschieben.

Rolf42  10.09.2013, 22:25
@Rolf42

PS: Der Bund hat dieses Recht im Dezember 2006 genutzt, die Situation bei den Kommunen kenne ich nicht.

Rolf42  10.09.2013, 22:29
@Rolf42

PPS: Das AGG verbietet "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität".

Nichts davon trifft auf die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten zu.

Hängt vom Arbeitgeber ab. Bund, Land oder Kommune?

Der Bund zahlt z.B. zum Monatsende rückwirkend für den abgelaufenen Monat.

Bei Zahlung am 15. wäre die Hälfte rückwirkend, die andere Hälfte im voraus.

PatrickLassan  07.09.2013, 11:22

Bist du dir da sicher?

Rolf42  07.09.2013, 11:23
@PatrickLassan

Ja, allerdings habe ich nur die Situation für Arbeitnehmer beschrieben.

Sparky1972 
Fragesteller
 07.09.2013, 11:23

Land

Rolf42  07.09.2013, 11:24
@Sparky1972

Da kenne ich den Tarifvertrag leider nicht.

Im voraus, allerdings normalerweise am Ende eines Monats für den nächsten Monat.

Rolf42  07.09.2013, 11:22

Das gilt für Beamte, Arbeitnehmer werden rückwirkend bezahlt.

Sowohl als auch.