Mutter (Rentnerin) und Tochter (ALG2)! Bedarfsgemeinschaft?
Meine Mutti (EU Rentnerin) und ich (29 j. ALG2) wollen zusammen ziehen , da die 2 Zimmerwohnungen für meine Mutter zu teuer sind. Meine frage dazu wäre bilden wir zusammen eine Bedarfsgemeinschaft ? Und wie ist das mit der Miete? Übernimmt das Jobcenter für mich die Hälfte? Wenn wir uns eine 3 Zimmerwohnung nehmen?
1 Antwort
Zur Bedarfsgemeinschaft mit den mitwohnenden Eltern(teilen) gehören
"4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben",
schreibt SGB II § 7 Absatz 3.
Wenn die Rente deiner Mutter also nicht übermäßig hoch ausfällt (oder ihr Vermögen, s. SGB II § 12 und § 9 Absatz 5), übernimmt das Jobcenter die Hälfte der Warmmiete, soweit diese angemessen ist (das ist von Kaff zu Kaff verschieden - Sicherheit kriegt man nach einem Antrag auf eine Zusicherung nach SGB II § 22 Absatz 4).
Gruß aus Berlin, Gerd