Muss man kurzfristigen Urlaub/freie Tage begründen?
Ich nehme mir in letzter Zeit häufiger 1-2 Tage frei und wollte gerne von euch wissen, ob ich meinem Arbeitgeber den Grund dafür nennen muss?
Wenn nicht, macht es trotzdem einen besseren Eindruck, wenn man kurz begründet, weshalb man sich frei nehmen möchte?
4 Antworten
Urlaub muß man grundsätzlich nicht begründen.
Allerdings rate ich dir davon ab. Der Erholungseffekt ist nicht gegeben. Er bei 2 Wochen fängt das an.
Bei 1 oder 2 Tagen hat man nur etwas Abstand von der Arbeit
Hallo,
grundsätzlich musst du keinen Grund für einen Urlaubsantrag nennen. Sollte dein Arbeitgeber mal ablehnen, du diesen aber z.B. für einen wichtigen Arzttermin dringend benötigen, dann wirst du halt nicht drum rum kommen zu sagen, dass du den Tag unbedingt benötigst, weil....
Zu beachten gilt allerdings, dass Urlaub der Erholung und Regeneration der Arbeitskraft dienen soll. Mindestens 1x im Jahr sind 2 Wochen am Stück gesetzlich vorgesehen. Darauf kann und sollte der Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse bestehen.
LG, Chris
Nein, du musst kein Grund angeben.
Aber wenn der Chef dir eigentlich keinen Urlaub geben möchte, du aber einen wichtigen Grund ist, kann es schon mal sei, daß es du den Tag dann doch bekommst.
Dein Urlaub ist dein Urlaub, das musst du nicht begründen.
Wenn es sehr plötzlich ist, würde ich ein eine kleine Erklärung anbieten.