Muss man für den Entlastungsbetrag bei dem Pflegegrad 1 einen NICHT Familienangehörigen einstellen?
HeyHo :)
Und wieder habe ich eine Frage^^ :)
Und zwar geht es um meine Mutter, die diesen Entlastungsbetrag von 125,-€ beantragen möchte, welchen man bei dem Pflegegrad 1 pauschal bekommt.
Ich lese überall, dass man Ihn bei bestimmten Hilfen einsetzen kann. Aber ich lese nirgends, ob man bei diesen Hilfen wie z.B. =
Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 .Sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen)
auch einen Familienangehörigen angeben kann...? Denn meine Mutter bekommt diese Hilfen teilweise von meiner Tante.
Oder muss man da jemanden nehmen, der geschult wurde?
Wer weiß da was?
LG Skyla
4 Antworten
Der Entlastungsbetrag (125,-) ist anders als das Pflegegeld eine Sachleistung. Der Pflegebedürftige bekommt ihn nicht ausgezahlt sondern kann ihn mit einem ambulanten Dienst abrechnen. Möglich wäre auch eine Tagespflegeeinrichtung. An Privatpersonen kann er nicht gezahlt werden.
Bei Pflegegrad 1 ist die Besonderheit, dass der Betrag auch für die Pflege aufgewandt werden kann. (Ankleiden, Hilfe beim Essen ...) Ansonsten ist er nur für die Betreuung (Spaziergänge, Gesellschaft ...) gedacht.
https://pflegeversicherung-spezialisten.de/entlastungsbetrag/
das kann auch ein familienangehöriger sein
Genial danben.
Die zusätzlichen Entlastungsleistungen
können nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen, die
qualitästgesicherte Entlastungsleistungen anbieten, von der Pflegekasse
abgerufen werden.
Privatpersonen können dieses Geld nicht beanspruchen und es wird auch nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Die zusätzlichen Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI, sind bei PG 1 genau dafür vorgesehen was du angeblich nirgendwo zu lesen gefunden haben willst.
Diese zusätzlichen Entlastungsleistungen können bei Pflegegrad 1
.....
im Bereich der Körperpflege ........( Baden, waschen, duschen, Hilfe beim an/auskleiden, Hilfe bei Inkoversorgung undCO
sowie bei der .......Unterstützung im Alltag nach § 45a, z. B. Betreuungsleistungen
beansprucht werden.
Jedoch können diese Gelder nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen, wie z. B. ein ambulanter Pflegedienst, die qualitästgesicherte Entlastungsleistungen anbieten, von der Pflegekasse
abgerufen werden.
Das bedeutet, ihr müsstet euch einen örtl. ambul. PD suchen und diesen mit den gewünschten leistungen beauftragen.
jedoch weit werdet ihr mit den 125€ mtl. nicht kommen.
Privatpersonen können dieses Geld nicht beanspruchen und es wird auch nicht bar oder per Überweisung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Bei Pflegegrad 2-5 darf die Entlastungsleistung nicht für Körperpflege eingesetzt werden.
Lese einmal hier:
http://www.kv-media.de/betreuungsleistungen.php
oder hier:
Nein, derjenige muß nicht geschult sein, ebenso wenig bei den anderen Pflegegraden. Man kann bei entsprechendem Pflegegrad einen Pflegedienst dazu nehmen, dann wird das anderes berechnet.
Ich habe meinen Mann 7 Jahre gepflegt, mit Hilfe des Pfelgedienstes und war auch nicht geschult.
Er hatte zum Schluß Pflegestufe 3, die es ja nicht mehr gibt. Heute sind das die Pflegegrade.