Kirchenaustritt von Ausländern
Hallo!
Ich hätte gerne gewusst, wie der Kirchenaustritt bei Ausländern läuft. lch bin Italienerin und wurde zwar in der deutschen RK Kirche getauft, von einem deutschen unter Mitwirkung einse italienischen Priesters der Katholischen Mission. Ich bin nun ausgetreten beim Amtsgericht und habe auch meine Austrittserklärung bekommen und meine Lohnsteuerkarte ändern lassen. Also alles eingetragen. Muss ich mich noch bei der italienischen Mission melden, dass ich ausgetreten bin oder war ich eh nur im Taufregister der deutschen Kirche eingetragen? Wird in dieses Taufregister der Austritt vermerkt?
Und wenn ich nach Italien auswandern würde, würde ich dann in der italienischen Kirche als Kirchenmitglied gelten und müsste nochmal austreten? Oder tritt man nur dort aus, wo man auch getauft wurde, also in meinem Fall in Deutschland und ist damit die Sache entgültig erledigt??? Bin etwas verwirrt..... will da einfach nur nichts mehr mit Kirche zu tun haben.
Danke für die Hilfe im Vorraus :)
Ciao )O(
3 Antworten
Vai al comune locale, porti con te circa 50 euro e il tuo passaporto, e chiedi di anulare la tu appartenenza alla chiesa cattolica romana. In tedesco si dice:"Einmal von Kirche abmelden bitte!"
Poi ricevi dopo una settimana una lettera standard della chiesa che ti comunica che li dispiace della tua decisione e che poi sempre ritornare e continuare a pagare le tasse.
Oltre alla visita al comune dichiarando la tua volontà di uscire dalla chiesa (in Germania) non devi fare nulla.
Eine richtige Entscheidung:
Offenbarung14 ...Flieht aus Babylon (Römischer Kirchenstaat)...
Soviel ich weiss, gibt es in Italien keine Kirchensteuer. Im übrigen zahlt man nur dort, wo man bislang die Kirchensteuer gezahlt hat, wenn man umzieht, egal wohin, muss man sich nicht noch einmal abmelden.
Wird in dieses Taufregister der Austritt vermerkt?
Der Kirchenaustritt wird im Taufregister vermerkt. Egal wo auf der Welt, wenn du einen aktuellen Auszug aus dem Taufregister brauchst, ist darin der Austritt vermerkt. Auch wenn du wieder "eintrittst", d.h. wieder die volle Kirchengemeinschaft erlangst, wird auch dieses vermerkt.
In Italien wuird in der Steuerklärung angegeben, wem die "Kultursteuer" zufließen soll. Das kann die Kirche sein oder auch eine andere berechtigte Organisation. Das ist unabhängig von einer Kirchenzugehörigkeit. Also aus Kirchensteuergründen "lohnt" sich in Italien ein Austritt aus der Kirche nicht. Der Steuerbetrag wird trotzdem fällig, nur eben für einen anderen Zweck. Nochmals austreten musst du in Italien nicht mehr. Sollte dir bei irgendwelcher Gelegenheit rotzdem danach sein (Beerdigungen, Taufen Erstkommunionfeiern, Hochzeiten, Weihnachten, persönliche Krisensituationen, etc.), eine Hl. Messe zu besuchen, kannst du allerdings nicht zur Kommunion gehen, auch nicht in Italien oder sonst wo auf der Welt.