Kann man als Hartz4 Empfänger die Lohnsteuer vom letzten Jahr absetzen?
Hallo,
Bin seit September 2011 Hartz4 empfänger. Ich möchte gerne meine Lohnsteuer für 2011 absetzen. Meine fragen sind: Kann ich das machen obwohl ich immer noch Hartz4 empfänger bin?? Wenn ja muss ich das dem Jobcenter mitteilen???? Oder wäre es sinnvoll die Lohnsteuer erst dann absetzen wenn man wieder einen Job hat damit das Jobcenter das nicht als einkommen anrechnet?
Würde mich sehr freuen wenn ihr mir Tipps und erfahrungen geben könntet DANKE IM VORAUS!!!!
5 Antworten
Ich mache es mal kurz und sage dir aus eigenen Erfahrungen: Das Arbeitsamt vergleicht jeden Hartz4 -Empfänger mit der Datenbank beim Finanzamt. Der sogenannte Abgleich. Was du vom Finanzamt zurückbekommst, musst du ans Arbeitsamt zurückzahlen. Da es sich um zusätzliche Einnahmen handelt, hast du auch eine Meldepflicht. Sollte der Zahlungsbescheid kommen, kann man aber immer noch auf Ratenzahlung gehen falls man das Geld schon ausgegeben hat. Der Anspruch des Arbeitsamtes verfällt auch nicht nach 2 oder 3 Jahren. Irgendwann kommen sie und holen sich das Geld. Glaube mir.
Beispiel: Wenn ich spätestens März 2012 eine arbeit finde und arbeite dann im April meine Steuereklärung 2011 abgebe ( dauert auch paar Monate bis die es bearbeiten und Überweisen) und sagen wir mal September haben die mir das geld überwiesen und ich bin immer noch beschäftigt (keine leistungen von dem Amt erhalten) dann muss ich doch dem Amt nichts mitteilen habe doch keine leistungen von denen erhalten in dem zeitraum wo ich das Geld bekomme, weil ich ja arbeiten war???????????
Wenn es absehbar ist, dass du wieder in Lohn und Brot kommst, im Laufe des Jahres, kannst du die Lohnsteuer ja etwas später einreichen. Wenn du eine Rückerstattung während des Leistungsbezuges bekommst, ist das Einkommen, das auf die folgenden 6 Monate angerechnet wird.
Unabhängig vom Jobcenter wirst du wohl die Steuererklärung für 2011 machen müssen. Machst du sie nicht, rückt dir womöglich das Finanzamt zu Leibe. Auch ein Hartz4-Empfänger muß jedes Jahr die Steuererklärung abgeben, ganz gleich ob er im vergangenen Jahr noch beschäftigt war oder nicht.
senina bitte lese meine frage richtig.
Falls Du eine neue Arbeitsstelle in Aussicht hast, dann würde ich bald die Einkommensteuer-Erklärung für 2011 erstellen und abgeben. Sonst würde ich an Deiner Stelle noch warten.
Du musst so etwa maximal mit drei Monaten Bearbeitungsdauer rechnen, bevor Du Deine zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück bekommst.
Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, meine aber doch, dass Du darüber die Agentur für Arbeit informieren müsstest. Es kann nicht schaden, sicherheitshalber dort einmal anzurufen und sich darüber schlau zu fragen.
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Wenn für dich aufgrund deiner Vorbeschäftigung (Gewerbeeinkommen, Mieteinnahmen) keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht kannst du dir 3 Jahre Zeit lassen.
Es ist in der Tat so, dass Einkommensteuerrückerstattungen verwertbares Vermögen darstellen und auf das ALG II angerechnet werden.