Jobbike trotz Lohnpfändung?

1 Antwort

Dein Arbeitgeber wird dem Gläubiger mitteilen, daß Dein Lohn nicht pfändbar ist.

Gleichzeitig sollte er in der Lage dazu sein, Deinen vermutlichen Anteil am Fahrradleasing von Deinem Gehalt abzuziehen, sofern die Lohnpfändung rechtlich nicht höherwertig ist.

Wenn Du aber unterschreibst, daß der AG Deinen Anteil am Fahrrad von Deinem Geld abziehen darf, sollte das m.E.n. gehen.

Ansonsten sehe ich nicht, wo hier das Problem liegt?

Undefined83 
Fragesteller
 07.08.2020, 07:50

Richtig, diese mitteilung hat der Gläubiger schon erhalten. Zum Fahrradleasing gibt es einen zusatzvertrag das meine Lohnabrechnung geändert werden darf und somit die monatlich Leasinggebühr vom Netto abgezogen werden darf. Ich habe im Netz jedoch etwas davon gelesen das ein Prozentualer anteil wieder auf mein Netto drauf gerechnet werden muss damit der Pfändbare Nettobetrag nicht sinkt.

Also das ich durch das Leasing mit meinem Monatlichen Netto nicht auf einmal unter die Pfändungsfreigrenze rutschen würde (theretisch). Das versteh ich nicht ganz wie das dann gerechnet wird. Das Fahrrad stellt ja dann eine Natural Leistung dar.

Agamemnon712  07.08.2020, 08:03
@Undefined83
Ich habe im Netz jedoch etwas davon gelesen das ein Prozentualer anteil wieder auf mein Netto drauf gerechnet werden muss damit der Pfändbare Nettobetrag nicht sinkt.
Also das ich durch das Leasing mit meinem Monatlichen Netto nicht auf einmal unter die Pfändungsfreigrenze rutschen würde (theretisch). Das versteh ich nicht ganz wie das dann gerechnet wird.

Wie willst Du mit 1.450 € netto unter die von Dir benannte Freigrenze von 2.000 € rutschen? Das ist doch gar nicht möglich.

Du mußt Deine Anfrage an Steuerfachleuchte bzw. an Betriebswirte richten. Ich gehöre zu keiner dieser Berufsgruppen.