ICH MUSS MAL DRINGEND!?
hey und zwar geht das garum das ich mal gehört habe, dass
du einen menschen wegen körperverletzung anzeigen kannst, wenn er dich nicht auf seine toilette lässt..(die anzeige wird nur wieder fallen gelassen)
ich selber würde das damit begründen, dass der leidende ja sonst draussen sein geschäft verrichten müsste, was widerum als ordnungswidrigkeit gilt und mit einer geldstraße belangt wird.
jedoch.. egal wie "plausibel" meine erklärung ist.. zweifel ich selbst etwas an der aussage das man wirklich jemanden anzeigen könnte.
Beispielsweise gibt es jah auch andere bestimmungsregeln für personaltoiletten in einem supermarkt der keine öffentlichentoiletten hat und selbst die polizei darf jah nicht mal in meine wohnung, wenn ich nicht möchte.
was meint ihr dazu?.. ist das vllt situations- u. ordsbedingt oder gibt es hier vllt sogar jemand der sich mit dem deutschen rechtssystem auskennt?
Ich möchte darum bitten das ihr euch nicht nur darauf fixiert, ob man damit in eure wohnung/haus kann.. das ist nur ein beispielen von mehreren situationen.. dazu zählen auf wie gesagt personaltoiletten, allgemeine öffentliche toiletten oder eine situation zB auf arbeit.. wo du deine arbeit niederlegen musst obwohl die arbeit grade wichtig ist
der grund für meine frage ist
ich hab von einem vorfallgehört wo einer eine chronische blasenschwäche hat und fragte ob er als kunde die personaltoilette von REWE benutzen dürfe, da keine kundentoilette vorhanden war... was verneint wurde und er sich daraufhin mitten im laden einnässte
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
9 Antworten
Es gibt oder gab tatsächlich ein Gesetz das besagt, das man Leute auf die Toilette lassen muss. Das sogenannte Notdurftgesetz. Wüsste nicht das es was mit Körperverletzung zu tun hat.
Nach dem Krieg war ja fast alles zerstört. Um zu verhindern das Seuchen ausbrechen, weil jeder in die Ecke macht, wurde es damals erlassen. Dank der sehr guten Infrastruktur die wie heute haben, ist es allerdings überflüssig. Es gibt genug öffentliche Toiletten.
Niemand wird verklagt weil man ihn nicht auf die Toilette lässt. Viele Betrüger sind unterwegs die sich so Zutritt in die Wohnung verschaffen wollen.
Du kannst nicht einfach Sachen durcheinander werfen.
Wenn jemand bei dir an der Tür klopft, kannst Du es verweigern.
Du darfst aber als Lehrer, Arbeitgeber, Gefängniswärter oder sowas, anderen nicht den Toilettengang verbieten.
Kinder, alte und kranke sind nur bedingt ein Ausnahmefall.
wieso darf ich nichts durcheinander werfen?.. dann müsste ich ein und die selbe frage jah mindestens 5 mal stellen nur mit nem anderen zusammenhang
oder meinst du den abschnitt mit : Jedermann hat das Recht..?
das hab ich nur als bestätigung eingefügt^^
so zu sagen als...PING PONG.. wir haben einen gewinner xD
die antwort auf meine frage kannt ich schon lange.. ich wollt nur mal gucken was die leute denken wenn sie das hören.. ob sie sich an dieser lächerlichen behauptung aufhängen und es gleich als nonsen abtun.. oder ob die leute anfangen mal wirklich nachzudenken..
letztes haben leider die wenigsten getan
Im GG steht, dass die Wohnung unverletzlich ist. Das bedeutet, dass man niemanden rein lassen muss. Nicht mal die Ordnungsbehörden, wenn sie keinen zwingenden Grund haben.
der grund für meine frage im kern war eigentlich
ein vorfallen von dem ich gehört habe habe wo einer eine chronische blasenschwäche hat und fragte ob er als kunde die personaltoilette von REWE benutzen dürfe. was verneint wurde und er sich daraufhin mitten im laden einnässte
ich hab doch extra hinzugefügt das es mich interessiert ob diese aussage vllt auch situationsbedingt ist.. ist schon klar das keinen bei mir reinlassen muss damit er auf toilette kann
der grund für meine frage im kern war eigentlich
ein vorfallen von dem ich gehört habe habe wo einer eine chronische blasenschwäche hat und fragte ob er als kunde die personaltoilette von REWE benutzen dürfe. was verneint wurde und er sich daraufhin mitten im laden einnässte
oder jemand anderes hier fragte ob sie den pflegedienst bei sich auf toilette lassen muss während der coronazeit
Ein Lebensmittelgeschäft muss erst reicht keinen rein lassen. Dazu bräuchte man Kundentoiletten.
Und man muss auch den Pflegedienst nicht auf die Toilette lassen, Handwerker auch nicht.
Rechtlich kann ich nichts Sicheres dazu sagen. Es gibt aber genügend öffentliche Toiletten, und jedem Erwachsenen ist es zuzumuten, für eine Viertelstunde im Voraus zu planen, ob man ein Bedürfnis hat und wo man das verrichten kann.
Anzeigen kann man natürlich immer und jeden, nur Folgen wird das in dem Fall nicht haben.
der grund für meine frage im kern war eigentlich
ein vorfallen von dem ich gehört habe habe wo einer eine chronische blasenschwäche hat und fragte ob er als kunde die personaltoilette von REWE benutzen dürfe. was verneint wurde und er sich daraufhin mitten im laden einnässte
Ich war als Vater mehrfach in der Situation, dass eines meiner (kleinen) Kinder sehr dringend auf Toilette mußte. Wir haben also mehrfach in irgendwelchen Läden danach gefragt, und sind niemals abgewiesen worden. Aber Kinder haben da natürlich auch noch einen Bonus, weil jeder weiß, dass Kinder das oft noch nicht richtig einschätzen können. Bei Supermärkten wie REWE gibt es möglicherweise sogar eine Vorschrift, nach der Kunden die Personal-Toiletten gar nicht benutzen dürfen. Die Angestellten hatten da also möglicherweise gar keinen Spielraum.
Meiner Ansicht nach sollte es aber eine Vorschrift geben, nach der ab einer gewissen Ladengröße eine öffentliche Toilette angeboten werden muß, zumal es in Supermärkten ja auch immer Backstände und dergleichen gibt, auch mit Getränkeangebot.
Dein Text ist sehr schwer verständlich und ich glaube du mischt da was.
Man kann anderen nicht verbieten auf für sie verfügbare Toilette zu gehen, das betrifft dann aber zumeist sowas wie Angestellte denen gesagt wird sie dürfen nur in der Pause auf Toilette oder schülern denen das vom Lehrer während des unterrichts verboten wird. Das sind jeweils Leute für die die Toiletten da sind.
Aber nur weil wer sagt er musss mal, muss man den nicht in die eigene wohnung aufs Klo lassen. Du musst die nicht verfügbar machen.
was genau ist daran schwer verständlich?.. klar misch ich da was.. ich hab extra erwähnt, das es mich interessiert ob diese aussage vllt auch nur situations- oder ordsabhängig ist
dazu hab ich noch erwähnt das ihr euch nicht nur darauf fixieren sollt, ob das jemand nutzen könnte um in eure wohnung zu kommen -.-
ich wollte das ihr euch verschiedene situationen überlegt in denen das zutreffen könnte und dementsprechend antwortEN liefert
na ja.. den kern scheinst jah trotzdem verstanden zu haben
Wie gesagt der text ist einfach nicht klar und strukturiert geschrieben.
Du springst von einer Klage die du nicht genauer mit deren rahmenbedingungen definierst zu draußen pinkeln zu irgendeiner erklärugn deinerseits bei der du nicht sagst welche du meinst usw.
Und wildpinkeln ist nicht unbedingt die einzige alternative wenn man den zugang zu den eigenen Toilette fremden verwehrt.
hä????!!! da steht doch deutlich.. kann man jemanden wegen körperverletzung anzeigen, wenn man ihn nicht auf toilette lässt? weil alternative ist draussen pinkeln und das ist eine ordnungswidrigkeit! (rahmenbedingungen extra offengelassen, weil lies weiter)
ist doch völlig egal ob es andere möglichkeiten gäbe, denn allein dadurch könnte man das vorhanden seins eines solchen gesetzes erklären
so weiter... und jetzt denkt mal nach, könnte das situationsbedingt oder ordsbedingt sein wo dieses gesetz in kraft treten könnte, sollte es denn existieren (ich hab die rahmen bedingungen eben absichtlich nicht definiert, weil ich diese aussage nicht nur auf ein bestimmtes ereignis beziehen wollte -.-)
ehrlich.. einfach mal kopfeinschalten und bissl nachdenken. .das hat hier nichts mit strukturietem text zu tun.. den hab ich schon absichtlich so formuliert und es haben ihn auch genug leute verstanden ;D
mal abgesehen davon
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder.
ist dieses gesetzt jetz aber auch wieder davon abhängig auf welche toilette man gehen möchte
Wenn du unverschömt wirst bekommst du von mir keine weitere Antwort. Ich sage der text oben ist unstrukturiert und schlecht verständlich. Das kannst du gerne anders sehen ändert aber nichts daran das ich den so warnehme.
Und da sind wir wieder bei dem Punkt das du 2 dinge mixt. Das hab ich dir oben schon gesagt und ancheinend ist es nicht angekommen.
Daran hindern wäre wenn z.b. der AG sagt meine angestellten dürfen in der arbeitszeit nicht auf toilette, oder wenn der Lehrer sagt der schüler darf den Unterricht nicht verlassen um auf toilette zu gehen. Damit wird die PErson gehindert.
Zu sagen ich biete meine private Toilette nicht an hindert aber die Person nicht daran z.b. beim nachbarn zu klingeln, nach hause zu fahren oder sonst eine Toilette wonders zu nutzen.
Du hältst die person ja nicht bei dir in der wohnung an der heizung festgekettet sondern die kann sich ja frei bewegen und andere toiletten nutzen.
wenn zwei personen aneinander vorbeireden ist es doch immer wieder witzig xD
ich wusste ich hätte dich einfach ignorieren sollen.. aber ich find das einfach zu komisch xDDD
und ich bin nicht unverschämt.. wenn ich sage das du einfach mal mehr deinen kopf benutzen sollst, ist es das gleiche wie wenn du sagst mein text ist unverständlich
UND.. ich mixe mit absicht, damit die leute mal eben mehr ihr hirn anstrengen.. wobei ich meinen textaufbau mehr als verständlich finde aber ich schon lange gemerkt das ich iwie ein anderes deutsch als die meisten spreche
Sry aber zu behaupten du würdest absichtlich jemanden hindern mit nicht anbieten vermixen damit leute mehr nachdenken ist reichlich merkwürdig.
Denn das du es nicht verstanden hast zeigt schon das hier
"ist dieses gesetzt jetz aber auch wieder davon abhängig auf welche toilette man gehen möchte"
Der unterschied um es dir noch mal zu sagen ist nicht die Toilette. Der unterschied ist ob ich jemanden hindere oder nicht.
Und etwas nicht anzubieten ist nicht das selbe wie jemanden an etwas hindern.
Wenn ich dir kein wasser anbiete hindert es dich nicht daran wasser zu trinken. Wenn ich dir verbiete wasser zu trinken dann schon.
Ersteres ist z.b. völlig ok. Letzteres kann ggf auch als körperverletzung ausgelegt werden.
Das du das beides mixt, und trotz mehrfachem hinweis das das nicht das selbe ist lieber mich beleidigst und behauptest das du das absichtlich machst aus welchem grund auch immer ist mehr als lächerlich.
Sry aber ich bin raus. Wenn du keine antworten willst brauchst du nicht fragen.
sry hab noch n teil vergessen beim letzten kommentar zum absatz mit der chronischen blasenschwäche
somit wurde ihm sein grundrecht verwährt.. aber meines wissens nach sind supermärkte tatsächlich nicht verpflichtet jemanden auf die personaltoilette zu lassen und auch erst bei einer bestimmten laden größe verpflichtet kundentoiletten zur verfügung zu stellen... welches gesetzt greift denn hier jetzt eher?.. der kunde wurde eindeutig geschädigt, aber zählt das jetzt als eigen verschulden, obgleich er an einer krankheit leidet? auf der anderen seite kann jah jeder behaupten eine chronische blasenschwäche zu haben um die toilette zu benutzen
Und du verwechselst es weiterhin. Das ist kein vorbei reden das ist ignorieren deinerseits. Du siehst schlicht den unterschied nicht.
Wenn ich dir verbiete aus meiner wasserflasche wasser zu trinken (oder dir diese nicht anbiete) ist das nicht das selbe wie dir das trinken von wasser zu verbieten.
Es gibt fälle die ich dir oben bereits 2 mal genannt habe.
Nehmen wir mal deinen besuch.
Kettest du den an die heizung? Schließt du den in deiner Bude ein? Nein? In wie weit hindert ihn "bitte nicht auf mein klo" dann daran irgend ein anderes zu nutzen.
Du bietest dein Klo nicht an bzw verbietest die nutzung deines Klos. Das ist nicht das selbe wie dem Gast den toilettengang zu verbieten.
Das selbe im Supermarkt. Dem an zu sagen er darf in seiner arbeitszeit nicht die toilette nutzen (aber auch nicht gehen um woanders aufs klo zu gehen) ist was völlig anderes als dem Kunden zu sagen er möge sich doch eine andere toilette suchen. Der Kunde, im gegensatz zum AN ist frei darin den laden zu verlassen.
Sonst hätte sämtliche Bahnhofsrestaurants z.b. ein Problem denn die verweisen ihre Kunden immer auf die Bahnhofstoilette und nicht auf eventuell vorhandene eigene.
Siehst du da ernsthaft den unterschied nicht?
Wenn ich dir z.b. sage du darfst nie im Leben mein Auto fahren, bedeutet das dann das du nie wieder irgendein auto fahren darfst? Nein. Es bedeutet nur nicht meins, verbietet dir aber nicht auto zu fahren.
ich verstehe es xDDD wie gesagt.. schon die ganze zeit xDDD
du gehst aber die ganze zeit davon aus das der jenige einen anderen ort aufsuchen kann um sich dort zu erleichtern.. ich rede davon was ist, wenn er diese möglichkeit nicht hat?.. es gibt dort keine andere toilette.. er muss diese nehmen kann es aber nicht, weil ihn eben jemand daran hindert...
türlich kann mein gast auch bei meinen nachbarn klingeln.. aber die müssen ihn ebenfalls nicht lassen.. was soll er tun.. deine antwort nach hause fahre.. er ist aber vllt mit der bahn unterwegs und muss schon ne halbe stunde warten bis diese kommt.. insgesamt bräuchte er im extrem fall 2 stunden nach hause.. ist aber schon hart an der grenze als er zum ersten mal gefragt hat
was die situation im supermarkt anbelangt.. du ignorierst da völlig den umstand.. das die person an einer chronischen krankheit leidet.. diese leute können einfach nicht so lange anhalten um die nächste aufzusuchen.. und warum gehst du auch hier davon aus das in der nähe eine wäre.. klar er könnte jah bei jemanden fremden klingeln.. aber der müsste ihn jah auch nicht lassen und er müsste es auch erstmal dahin schaffen
wenn eine person also ständig von einer ausweich möglichkeit zur anderen daran gehindert wird das stilleörtchen aufzusuchen, muss er letztendlich in der öffentlichkeit sein geschäft verrichten. und das ist eben eine ordnungswidrigkeit die mit einer geldstrafe geahndet wird.. wobei der leidtragende jah eigentlich nichts dafür kann, weil ihn andere einfach nicht ihre (ob privat oder öffentlich) toilette benutzen lassen haben
und nochmal als augenmerk warum wir aneinadner vorbei reden
dein antwortsatz: Du bietest dein Klo nicht an bzw verbietest die nutzung deines Klos. Das ist nicht das selbe wie dem Gast den toilettengang zu verbieten.
darauf hab ich auch schon entgegenet das es stimmt..
nur weil ich es nicht anbiete heisst es nicht das mein gast nicht darf.. und sollte er fragen aber ich die frage verneinen hindert es ihn immernoch nicht daran meine toilette zu benutzen.. erst wenn ich ihn wirklich davon abhalte hindere ich ihn auch daran
ich muss mich aber wiederholen, das du einem irrglauben unterliegst, wenn du davon ausgehst das es immer eine alternative gibt.. selbstverständlich ist die aussage das du jemanden anzeigen kannst nur, weil er dich auf nicht toilette ist nonsens, sofern es alternativen gibt.. da hättest du aber auch selber drauf können, das ich das so meine.. du solltest vllt mal n bissl runterkommen und nicht bei jedem wort das ich schreibe wütend werden, ich hab schon mehrmals gesagt das ich deiner meinung weitestgehend zustimme
die sache mit dem AG das er dich nur erlaubt während der pausen auf toilette zu gehen ist meiner meinung nach grenzwertig aber nur davon ausgehend das er das auch bestimmen darf.. und das darf er eben nicht
Du verstehst es eben nicht.
du gehst aber die ganze zeit davon aus das der jenige einen anderen ort aufsuchen kann um sich dort zu erleichtern.. ich rede davon was ist, wenn er diese möglichkeit nicht hat?.. es gibt dort keine andere toilette.. er muss diese nehmen kann es aber nicht, weil ihn eben jemand daran hindert...
Ich habe dir ganz zuanfang schon, und seit dem immer wieder, gesagt das du solange du ihn nicht festhälst oder durch sonst eine machtausübung (AG zu AN, Lehrer zu Schüler, Arzt zu patient, Wärter zu gefangenem) hinderst es IMMER eine Möglichkeit gibt.
das ist das was du durchgängig vermischt. Den der keine Wahl hat weil es ihm verboten wird durch dritte und der der eine wahl hat weil es ihm nicht verboten wird und er sich frei bewegen kann.
Du bist nicht an ein Krankenbett gefesselt oder an die Wohnung des freundes oder an den Supermarkt. Es gibt immer andere Toiletten zu denen man sich bewegen kann. Deine Bude hat nicht die letzte Toilette der Welt. die im Supermarkt auch nicht.
Du bist frei dich zu bewegen also auch frei eine andere zu suchen und zu finden. und niemand kann dafür zu rechenschaft gezogen werden wenn du dich weigerst eine andere zu suchen oder dich nicht von der stelle bewegen willst.
Und wenn dein gast 20 km laufen müsste zur nächsten Toilette so verhinderst du ihm immer noch nicht das auf die toilette zu gehen wenn du ihm viel spaß beim laufen wünscht. Es steht im frei die 20km zu laufen und dort auf toilette zu gehen.
ay.. wie oft hab ich dir jetzt schon zugestimmt??? xD
trotzdem lässt du in einigen sachen immernoch tatsachen ausser acht..
gehst du echt davon aus das ein mensch ewigkeiten seinen harndrang unterdrücken kann?.. kann er eben nicht
und nein.. es gibt eben nicht immer andere toiletten und ich hab dir auch erklärt warum.. das zu ignorieren ist schlichtweg ignorant
wie ich bereits mehrfach erklärte hat sich der mann eingepinkelt, grade weil er nicht auf eine andere toilette konnte -.-.. selbst wenn eine andere in der nähe war( was sie nicht war ) so war es zu spät für ihn diese zu erreichen und wurde vom personal abgehalten ihre toilette zu benutzen.. (was hätte er machen sollen?.. das personal umkloppen und dann trotz verbotes zur toilette rennen, wenn er wahrscheinlich nicht mal weiss wo sich diese befindet).. hätte er sich trotz mündlicher verneinung zugang zur toilette verschaffen wollen.. hätte das personal ihn tatkräftig davon abgehalten
Ich habe dir ganz zuanfang schon, und seit dem immer wieder, gesagt das du solange du ihn nicht festhälst oder durch sonst eine machtausübung (AG zu AN, Lehrer zu Schüler, Arzt zu patient, Wärter zu gefangenem) es IMMER eine Möglichkeit gibt.
meine antwort darauf
nur weil ich es nicht anbiete heisst es nicht das mein gast nicht darf.. und sollte er fragen aber ich die frage verneinen hindert es ihn immernoch nicht daran meine toilette zu benutzen.. erst wenn ich ihn wirklich davon abhalte hindere ich ihn auch daran
so, an welchem punkt reden wir nicht aneinander vorbei?
das ist das was du durchgängig vermischt. Den der keine Wahl hat weil es ihm verboten wird durch dritte und der der eine wahl hat weil es ihm nicht verboten wird und er sich frei bewegen kann.
ich vermische es weil ich beide situationen gegenüberstelle.. das heisst nicht das ich sie gleichstelle nur weil ich sie in einem satz benutze.. sondern einfach das ich alles von jeder seite aus betrachte.. der unterschied ist mir allgegenwärtig bewusst und ich würde am menschlichen intellekt meines gegenüber stark zweifeln, wenn er das nicht könnte, da es selbstverständlich ist diese sachen von einander getrennt zu betrachten.. das heisst aber nicht das man sie getrennt voneinander behandeln/besprechen muss.
ich hab doch nie behauptet das es das gleiche ist
du versuchst mir durchweg den unterschied zuvermitteln.. aber das war von anfang an nicht möglich.. ich will von dir wissen wie man auf diese verschiedenen situationen reagieren soll..
du versuchst mir durchweg den unterschied zuvermitteln.. aber das war von anfang an nicht nötig.. ich will von dir wissen wie man auf diese verschiedenen situationen reagieren soll..
Von reagieren schreibst du in deiner ausgangsfrage nix.
Und reagieren ist einfach.
Wenn du es vom vorgesetzten, Lehrer, sonst wem verboten bekommst gehst du halt einfach aufs klo und beschwerst dich dann bei dessen Vorgesetzten (Direx, Krankenhausleitung, Übergriefender Chef) wenn die lieber die andere Seite unterstützen und du stress bekommst dann ab zum Anwalt.
In allen anderen Fällen wo nur eine bestimmte toilette untersagt wird, noch mal höflich betonen dases dringend ist und wenn die weiter ablehnen gehen und die nächste suchen. Das sollte aber eigentlich selbstberständlich sein.
Und deine art zuzustimmen ist ziemlich merkwürdig wenn du mir gleichzeitig immer wieder wiedersprichst.
Guten Abend,
anzeigen kann jeder jeden wegen fast allem.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch tatsächlich eine Straftat vorliegt.
Vielmehr werden Anzeigen fallen gelassen, sofern kein hinreichender Tatverdacht besteht.
Jemandem seine Notdurft zu verwehren, kann u.U. tatsächlich eine Straftat darstellen, jedoch keine Körperverletzung.
Außerdem müsste der betroffenen Person auch ein nicht unerheblicher Schaden dadurch entstanden sein, damit solch eine Anzeige nicht in's Leere laufen würde.
der grund für meine frage im kern war eigentlich
ein vorfallen von dem ich gehört habe habe wo einer eine chronische blasenschwäche hat und fragte ob er als kunde die personaltoilette von REWE benutzen dürfe. was verneint wurde und er sich daraufhin mitten im laden einnässte
aber danke.. hast mir sehr geholfen mit deiner antwort^^
und..guten abend??.. bei mir ist es erst 14 uhr xDDDD
danke.. das war sehr aufschlussreich^^
Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder.
der eigentliche grund für meine frage war aber eher.
ich hab von einem vorfall gehört wo einem mann bei rewe von rewe verboten wurde ihre personaltoiletten zu nutzen obwohl er sie darüber aufgeklärt hat das er eine chronische blasenschwäche hat.. daraufhin hat sich der mann mitten im laden eingepinkelt