Ich habe ausversehen eine Klage in einen Briefkasten der Post geschmissen. Was geschieht nun?
Hallo liebe Community :) Hilfe!
Als ich wie gewohnt die Post meiner Kanzlei wegbringen wollte, ist mir nicht aufgefallen, dass dort eine Klage (Namen der Betroffenen waren aber unkenntlich) zwischen war und diese jetzt im Briefkasten der Postbank liegt. Normalerweise muss die ja zum Gericht, da niemand anderes sowas sehen darf!
Was macht die Post mit dem Schriftstück? Rufen sie meine Arbeitsstelle an? Vernichten sie es? Oder packen sie es ganz normal in den Briefkasten unserer Firma? (Quasi Retour) Bitte nur Leute die wirklich ahnung haben und nicht nur Vermutungen aufstellen. Lieben Dank :)
3 Antworten
Es wird eingetütet und an eine Adresse zugestellt, die auf den Papieren zu finden ist. Wenn du glück hast, an euch zurück. Wenn du Pech hast eben an eine andere lesbare Adresse. Eventuell müst ihr Porto nachzahlen.
Ist nirgens eine Adresse drauf, geht die Sendung in die Suchstelle der Post.
Es wird wie eine Fundsache behandelt oder wie eine beschädigte Sendung. Also eingetütet und an eine Adresse geschickt, die auf den Papieren zu finden ist.
Manchmal mit Nachentgeld manchmal ohne.
Und was ist mit der Verschwiegenheitsverpflichtung? Habe ich damit nicht irgenein Recht verletzt womit die Post mir Schwierigkeiten bereiten kann?
Die Post nicht, nur dein AG.
Die Postler sind ja selber auf die einhaltung des Briefgeheimnis geschult, dürfen also den Inhalt nicht weiterverbreiten, weder als Original noch Kopie noch mündlich, auch, wenn es eine offene Sendung ist.
ja. Es wird an den Absender zurück gestellt, sofern er erkennbar ist. Wenn nicht, gilt es als unzustellbar, wird aufbewahrt und nach der Frist vernichtet.
Ich selbst leere jeden morgen den Briefkasten der Kanzlei. Also mit Glück bekommen sie nichts mit?
Sprich mit der Post und schildere das Malheur. Die Kästen werden meist um gewisse Uhrzeiten entleert. Demzufolge ist es auch denkbar, dass du den Noten anfangen kannst. Alles andere ist Glücksspiel, je nachdem wie engagiert der "Finder" ist. Ich würde der Kanzlei das Schriftstück zurück geben.
LG
Thus
Bleibe doch neben dem Briefkasten stehen, bis er geleert wird.
Spreche mit dem Mitarbeiter der Post. Bestimmt darfst Du die Papiere wieder mitnehmen.
nope ....
sobald die Post im gelben Briefkasten ist DARF die Post diese nicht mehr herausgeben ....
eine Bekannte von mir hat bei einer kompletten Postsendung vergessen zu frankieren ....
Kasten wurde geleert und sie mußte unter AUFSICHT die Briefe frankieren ......
Es ist nicht frankiert, sodass wir es dann nachfrankieren müssten.
Unser Briefkopf ist drauf. Also wird es wie ein Brief ohne Porto behandelt?