Hat der Anwalt eine Schweigepflicht gegenüber des Ehepartners?
Hallo,
darf der Anwalt über meine Angelegenheiten mit meiner Ehefrau sprechen? Ohne das ich dabei bin ?
meine zweite Frage ist ob der Anwalt Dinge die mit meiner Ehefrau besprochen worden sind ausführen darf ohne mein Wissen oder Einverständnis?
ich danke schonmal im voraus
5 Antworten
Du bist Mandant - und Dein Anwalt wird nur mit Dir oder in Deiner Anwesenheit bzw. mit Deiner expliziten Genehmigung mit Dritten über das Mandat sprechen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, es liegen keinerlei Unterlagen vor die das aufweisen oder bestätigen. Es so das er mir eine Rechnung zukommen lassen hat, obwohl ich im Prinzip nicht zugestimmt habe
Mit deiner Frau (oder anderen Personen) sprechen um z.B. sich Informationen zu beschaffen darf er.
Deiner Frau (oder sonst irgendwehm) irgendwas erzählen, das du ihm gesagt hast, darf er nicht. Damit würde er gegen seine Schweigepflicht verstoßen.
Vielen Dank
Dazu hast du ihm eine Vollmacht gegeben, damit er nicht jedesmal dein Einverständnis braucht. Und als Jurist mit zwei Staatsexamen und Organ der Rechtspflege wird er schon selbst entscheiden können, wann er was macht, wen er befragt und ob das zulässig ist
also im Normalfall geht man davon aus, dass die Ehefrau nicht als Dritte zählt.. ich mein, ihr seid verheiratet und solltet keine Geheimnisse voreinander haben.. was darf denn deine Ehefrau nicht wissen ? komische Verhältnisse... hmmm
es geht nicht um meine Frau sie kann alles wissen aber hat der Anwalt das Recht dazu in ihrer stimmt zu handeln ? Obwohl sie ja wie du bestätigt hast als dritte Person gilt
ich habe gar nichts bestätigt.. ich weiß nicht was du jetzt für eine Geheimniskrämerei daraus machst.. in ihrer stimmt zu handeln? was soll denn das bedeuten ? ich steig immer noch nicht dahinter, was da jetzt falsch gelaufen ist.. was hat der Anwalt denn schlimmes getan ? wie kam es dazu, dass deine Frau miteinbezogen wurde ? hat sie sich von alleine eingemischt ? sorry aber das ist mir alles zu undurchsichtig
Ich möchte nur wissen ob es meinem Anwalt freisteht etwas zu tun ohne MEIN Einverständnis, denn ich bin der Empfänger einer Rechnung ich muss die Rechnung bezahlen warum wurde ich nicht im Vorfeld gefragt oder überhaupt um ein Einverständnis gebeten. Meine Frau hätte es wohl auch nicht machen sollen man ist im Nachhinein immer schlauer, dennoch stehe ich auf einer Rechnung, die für mich nicht gerechtfertigt ist. Habe ich Chancen dagegen zu klagen oder wird das nichts bringen?
ob eine Klage was bringt, wenn du und deine Frau untereinander nicht einig seid, kann ich mir schwer vorstellen. Versetz dich mal in die Lage des Anwalts, wenn deine Frau da ankommt und sagt, ja so machen wir das, dann wird der Anwalt da nicht hinterherspringen und fragen, ob das in Ordnung ist, was deine Frau da macht.. da würde ich mir als Anwalt dezent veräppelt vorkommen
Alles klar danke sehr
Nein. Wenn du ihn nochmal ausführlich darauf hinweist, dass er das unterlassen soll, dann wird er auch schweigen.
dazu sollte man wissen, ob ihr als Paar zusammen den Anwalt beauftragt habt
Nein ich habe das nie angegeben oder wurde gefragt ob das so sein soll zudem sie die Briefe die ich erhalte ausschließlich an mich gerichtet.
und wie kommt er dann an die Daten deiner Frau.. bzw wie kommt es dazu dass er mit ihr sprechen kann ?
Sie war bereits mit bei den Gesprächen, als ich einen Brief bekam wollte sie bezüglich einer Ablehnung wollte sie mir wohl helfen und war dann alleine bei meinem Anwalt und so hatten sie ein Gespräch wo anschließend etwas in (Auftrag) genommen worden ist die Rechnung darf ich natürlich zahlen .
dann liegt das Problem aber bei deiner Frau.. und nicht beim Anwalt.. wenn sie bei den Gesprächen dabei war, dann ist davon auszugehen, dass auch sie mitreden darf... also aus meiner Sicht hat der Anwalt da nichts falsch gemacht.... da hätte sie sich von vornherein raushalten müssen, und du hättest allein zu den Gesprächen gehen müssen
Alles klar danke für die Antwort
Das stimmt aber auf dem Belehrungsbogen steht das die Informationen nicht an Dritte weitergeben werden, außer wenn ich das explizit ermächtigt hätte. Nun zählt meine Ehefrau zu mir oder zählt sie als (dritte) Person ?