Gültigkeit von Bescheiden einer Behörde?
Hallo zusammen,
wie ist das eigentlich, gilt heute noch immer die Regel "Ein Bescheid ist so lange gültig, bis dieser durch einen neuen Bescheid aufgehoben wird"?
Gilt das auch für Leistungsbescheide vom Jobcenter, Sozialamt, Grundsicherungsamt?
3 Antworten
"Ein Bescheid ist so lange gültig, bis dieser durch einen neuen Bescheid aufgehoben wird"?
Ja schon, aber du kannst natürlich Rechtsmittel gegen jeden Bescheid einlegen und diese haben tw. aufschiebende Wirkung, tw. nicht.
Eigentlich sollten die beiden Sozialbehörden in der Lage sein miteinander direkt zu kommunizieren.
Ein KV-Beitrag mit falscher Berechnungsgrundlage kann durch Widerspruch zeitweilig abgeholfen werden.
Ob sie es rechtlich dürfen? Was ist z.B. mit dem Schutz von Sozialdaten? Oder ist das in dem Fall ohne Belang?
Der gilt gegenüber Dritten.
Bei einem amtlichen Bescheid, bekommst du auch immer eine Rechtsmittelbelehrung.
Da steht genau beschrieben, ab wann dieser Bescheid rechtsgültig wird.
In der Regel sind die Behörden dazu übergegangen, Bescheide zu befristen: gültig bis oder ähnlich.
Wenn nicht, dann ja, dann gilt der alte, bis ein neuer erteilt wird.
Na ja, es geht um die Einkommensermittlung von der Krankenkasse, die wollen jedes Jahr einen neuen Bescheid haben. Ich bekomme aber nur 1x Jährlich (wenn überhaupt) einen Bescheid. Oft muss ich dem Sozialamt auf die Füße treten, um überhaupt mal einen neuen Bescheid zu erhalten. Bis ein neuer Bescheid da ist, gilt für die Einkommensermittlung der Krankenkasse die Grundlagen des alten Bescheides. Aber denkste, die setzen einem eine Frist, andernfalls berechnen sie mir den höchsten Beitragssatz. Da aber das Sozialamt für mich die Beiträge der KK übernimmt, könnte ich dem Sozialamt doch die Nachberechnung schicken?