Gewerblicher Autokauf, Reparatur, Verkauf. Wie funktioniert die Besteuerung?
Hallo. Ich ( Gewerblich, KFZ Service ) habe ein Fahrzeug angekauft, repariert und wieder verkauft. Gekauft habe ich den PKW privat, ohne Rechnung und ausgew. Mwst. für 2500 Euro. Repariert für etwa 500 Euro plus 2 Tage Arbeit. Verkauft für 3500 Euro. Wie schreibe ich nun die Rechnung bzw. wie weise ich die Mwst. aus und berechne sie ? Mein Steuerberater wusste es auch nicht ..... Der forscht noch nach... Eine Differenzbesteuerung trifft scheinbar nicht auf mich zu da ich nur ein Auto im Jahr verkaufe und deshalb kein Händler bin. Was auch immer
4 Antworten
Es handelt sich um eine Leistung, die du im Rahmen feines Unternehmens ausgeführt hast. Demzufolge musst du die Umsatzsteuer aus den erhaltenen 3.500 herausrechnen, in deiner Rechnung ausweisen und abführen. Ausser du bist Kleinunternehmer i S.§ 19 UStG - dann brauchst du natürlich keine USt ausweisen.
Eine Differenzbesteuerung kommt in der Tat nur für Wiederverkäufer in Frage, also für Unternehmen, deren Unternehmenszweck darin besteht gebrauchte Waren einzukaufen und anschließend weiterzuveräußern.
Hast du es nun gewerblich oder privat gekauft ?
Wenn gewerblich und keine §25 Besteuerung, dann sind die 3.500,- inkl MwSt. Die MwSt aus diesem Betrag musst du dann aber auch abführen bzw. in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
Wenn privat, dann hast du es für 3.500,- wieder weiterverkauft und musst auch keine Rechnung dafür schreiben.
Was hast du denn für einen komischen Steuerberater der erst nach forschen muss ?
(Dies ist natürlich keine Rechts- oder Steuerberatung von mir.)
Der Fragesteller hat ihn nach seiner Aussage "privat" gekauft.
VON Privat!
"Gekauft habe ich den PKW privat" - Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
ich kann lesen ..... ich bin Steuerberater und habe nahezu TÄGLICH mit Fragen dieser Art zu tun ........
aber da du ja anscheinend den Fragesteller persönlich kennst und somit mehr Kenntnisse hast wie ich bin ich raus
ohne Rechnung gekauft? Kaufmännischer Grundsatz keine Buchung ohne Beleg.
Also kannst du Privatvermögen nicht mit Betriebsvermögen mischen. Du müsstest jetzt so tuen, ob du deinen Privatwagen an deinen Betrieb verkauft hättest, also Ersatzbeleg Privat an Firma. Wird aber schwierig, da in den Papieren eben dein Kunde steht. Das ganze kannst du nur umgehen, wenn du ihn im Kundenauftrag ohne Gewähr weiter verkaufst.
Völliger Schwachsinn - bitte nix auf diese Antwort geben.
viel mehr kann an einer Antwort nicht falsch sein .......
Uwe4830 hat Null Ahnung von Steuern, teilt diese Ahnung aber kräftig
Warte auf die Antwort Deines StB! Nur dann hast Du Rechtssicherheit.
Fragesteller ist Kfz-Händler ....
somit Gewerblich von Privat gekauft ....
und ich bezweifle, dass Fragesteller einen Steuerberater (mit Bestellung ......) hat .... vermutlich macht seine Sachen irgendein Kurpfuscher