Gewerbe (Kleingewerbe) rückwirkend anmelden?
Hallo liebe Community,
folgendes, meine Mutter (69) möchte ihre Rente aufbessern und hin und wieder ein paar Gelegeneheitsjobs annehmen. Meistens sind das Schreibarbeiten, vorbereitende Buchhaltung, oder mal Sträuße binden für eine Gärtnerei. Sie könnte jetzt am Wochenende arbeiten, hat ihr Gewerbe aber noch nicht angemeldet.
Beim Finanzamt sagte man ihr, sie könne schon arbeiten, aber noch keine Rechnungen schreiben, weil sie eine extra Steuernummer bekäme. Wir kommen aber erst nächste Woche zum Gewerbeamt. In der Anmeldung muss man dann den Beginn der Tätigkeit angeben (also z.B. das morgige Datum) - die Anmeldung würde aber erst ca 1-2 Wochen später erfolgen. Ist das zulässig?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Das ist kein Problem. Du kannst ein Gewerbe sogar 10 Jahre rückwirkend anmelden. Gibt höchstens ein Bußgeld. Die meisten Gewerbeämter tolerieren eine Verspätung von bis zu 3 Monaten. Einige wenige Ämter leiten aber schon bei Verspätungen von mehr als 3 Wochen ein. 1-2 Wochen ist aber NULL-Problemo !
Hinweis: Es gibt weder ein Klein- noch ein Großgewerbe !
Super, vielen lieben Dank für die Antwort!! :-)
Die Gewerbeanmeldung ist unproblematisch.
aber noch keine Rechnungen schreiben, weil sie eine extra Steuernummer bekäme.
Nun ja, da sie ja vermutlich im Leben schon mehrere Steuererklärungen ausgefüllt hat, hat sie ja im letzten Steuerbescheid eine Steuernummer stehen. Zunächst kann man mal die in die Rechnungen schreiben.
Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und dem späteren Ausfüllen des Fragebogens vom Finanzamt bekommt man evtl eine andere Steuernummer als die bisherige. Ab dann nimmt man die.
Lesestoff zur Gewerbeanmeldung: http://klicktipps.de/gewerbe.php
Zusätzlich sollte schon mal darüber nachgedact werden, ob das Ganze umsatzsteuerlich als Unternehmen oder Kleinunternehmen laufen soll.