Freiberuflich arbeiten trotz AU- Bescheinigung?
Hallo zusammen,
ich bin für lange Zeit arbeitsunfähig gemeldet und wollte fragen, ob es dennoch in Ordnung ist, wenn ich freiberuflich arbeite? Zur Erklärung: Mein Hauptberuf besteht aus körperlicher Arbeit. Nebenher habe ich immer freiberuflich eine Art Bürotätigkeit ausgeübt, also zwei ganz unterschiedliche Jobs. Nun ist es so, dass ich für mehrere Monate arbeitsunfähig bin und Krankengeld von der Krankenkasse bekomme. Meine freiberufliche Tätigkeit würde ich aber gerne weiter fortsetzen, dazu bin ich in der Lage. Jetzt frage ich mich, ob das korrekt ist. Schließlich bekomme ich das Krankengeld ja auch nur entsprechend der Höhe meines festen Gehalts, die freiberufliche Tätigkeit wird ja nicht mit eingerechnet. Für die Krankenkasse müsste ich auch regelmäßig unterscheiben, dass ich nebenher nicht selbstständig arbeite- das widerspricht sich natürlich. Hat jemand einen Rat? Vielen Dank für die Antworten.
2 Antworten
AU heißt Arbeitsunfähigkeit. also musst du dich entscheiden. Kannst du arbeiten oder nicht. Was anders wäre es bei einer Berufsunfähigkeit, das verbietet dir dann in dem Beruf zu arbeiten. Das eine was man will, das andere was man muss. Warum versuchst du nicht Hauptberuflich im Bürojob Fuss zu fassen, wenn dir die körperliche Arbeit Beschwerden macht und das wohl auch in Zukunft immer wieder.....Gute Besserung
Krankgeschrieben bin ich wegen einer ganz anderen Erkrankung, die mit meinem Beruf nicht in Zusammenhang steht.
Das sehe ich anders und die Rechtsprechung übrigens auch.
Die AUB bezieht sich durchaus auf den ausgeübten Beruf. Ein Dachdecker könnte mit einem gebrochenen Fuß kaum aufs Dach, während ein Büroangestellter durchaus auf seinem Bürostuhl sitzen und seine Schreibarbeiten verrichten könnte.
Sonst wäre es eine Erwerbsunfähigkeit.
Auf der AUB steht nicht umsonst für den Arbeitgeber. Als Selbstständiger kannst du selbst entscheiden, ob du arbeiten willst oder nicht. Zumal es sich wohl auch um zwei ganz unterschiedliche Tätigkeitsbilder handelt. Selbst ein Nebenjob auf GfB darf uU ausgeübt werden, wenn man im Hauptjob krank geschrieben ist.
Allerdings solltest du das aus arbeitsrechtlichen Gründen mit dem Arbeitgeber klären und deine zusätzlichen Einkünfte der Krankenkasse gegenüber offenlegen.