Einfamilienhaus in zwei Wohnungen trennen?
Liebe Forumsteilnehmer,
wir interessieren uns für ein Objekt zum Kauf. Dieses ist ein Einfamilienhaus und als Mehrgenerationenhaus zum Kauf ausgeschrieben. Das Erdgeschoss wird im Moment von den Eigentümern bewohnt, das Obergeschoss ist vermietet (Obergeschoss besteht aus Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur, 2xKinderzimmer und Schlafzimmer). Außerdem besitzt das Obergeschoss einen separaten Treppenaufgang von außen. Der Garten, Keller und die Garage wird von den Eigentümern des Erdgeschosses genutzt.
Wir möchten gerne nach dem Kauf das Obergeschoss weiterhin vermieten, offensichtlich wurde die separate Wohnung im Obergeschoss aber nie offiziell genehmigt.
Im Internet haben wir leider keine passenden Antworten gefunden, daher bitten wir um eine kurze Einschätzung, ob wir nach dem Kauf die Wohnung ohne weiteres weiter vermieten können und was wir beachten müssen, wenn wir das Haus offiziell in ein Zweifamilienhaus umschreiben lassen? Was kommt da ungefähr an Kosten auf uns zu und ist dies ohne Probleme möglich? Derzeit ist es nach Aussage des Maklers so, dass beim Strom jeder einen separten Zähler hat, beim Gas und Wasser gibt es eine Aufteilung zw. Eigentümer und Mieter von 60:40.
Ganz herzlichen Dank im voraus für Eure Antworten und viele Grüße
Ralf
2 Antworten
Hallo,
ich braucht gar nichts umschreiben zu lassen.
Da die Wohnung im 1.Stock über einen eigenen Zugang verfügt und auch alle anderen notwendigen Räumlichkeiten vorhanden sind,kann diese als Einliegerwohnung
ohne Probleme weiter genutzt werden.
Was ihr nur machen müßt, ist die Wasserversorgung dieser Wohnung über einen seperaten Zähler zu führen und an den Heizkörpern Meßgeräte einzubauen oder eventuell der 1.Etage eine eigene Heizung (Gastherme) mit eigenen Gaszähler zu installieren um keine Streitigkeiten bezüglich des Verbrauches aufkommen zu lassen.
das ist schon lange nicht mehr so.Interessant ist der Begriff ohnehin nur noch für das Mietrecht.
Vom Finanzamt werdet ihr damit als 2-Familienhaus eingestuft.
Solange ihr es vermietet und nicht als Eigentumswohnung verkauft sollte es kein Problem sein, eine Genehmigung einzuholen, sofern die Wohnung die Bedingungen einer Mietwohnung erfüllt, also separater Zugang, Fluchtwege im Brandfall, Schallschutz, etc
Vielen Dank für Deine Antwort.
Nur noch eine kurze Frage dazu: Lt. Internet-Recherche ist eine Einliegerwohnung eine Wohnung, die keinen direkt nutzbaren Wohnungszugang vom Freien aus hat. Ansonsten ist sie als zweite Wohnung im Wohnhaus anzusehen.
Das zu erwerbende Haus hat allerdings einen Zugang vom Freien in die Wohnung im Obergeschoss - kann diese dann trotzdem als Einliegerwohnung deklariert werden?