Einbürgerung ohne Einbürgerungstest und B1 Nachweis möglich?
Ist es Möglich ohne einen Einbürgerungstest und eines B1 Sprachkenntisnachweises eine Deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen?
Folgende Sachlage: -Person hat LRS (Leserechtschreibschwäche) hat nie Schule besucht in ihrem Land (Flüchling gewesen) und pflegt eine Person seitdem sich die Person in Deutschland befindet.
- Person lebt seit 25Jahren in Deutschland und beherrscht die Sprache also kann sich verständigen auf Deutsch problemlos unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist auch vorhanden.
Daher meine Frage gibt es eine Einbürgerungsmöglichkeit ohne die Tests bzw. Nachweise ?
Da sie dafür garkeine Zeit findet dafür zu lernen durch die Vollzeitpflege? Ich hoff da kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße
1 Antwort
sie muß um sich einbürgern zu können, mindestens 60 Monate eine sozialversicherte Beschäftigung ausgeübt haben und weiterhin mit ihrer Fam. ohne H4/- Aufstockung selbstverantwortlich leben..
ein festen Arbeitsvertrag mit garantierten Mindeseinkommen besitzen, ausreichenden Wohnraum &&&& ..
ein Analphabet, wegen nachweislicher mangelnder Intelligenz , der aber alle anderen Punkte erfüllt und gut die Fragen mündlich beantwortet kann auch eingebürgert werden..
Die Frau?, lebt ja auch von Sozialhilfe, sie kann schon deswegen nicht eingebürgert werden ,
sie muß ohne staatliche Hilfen mindestens 5 Jahrelang leben,
dies sollte sie so schnell wie möglich erreichen.. sonst klappt das nicht mit einer Einbürgerung.. nur wenn sie das erfüllt kann sie dann eine mündlichen Test machen
welche Aufenthaltserlaubnis hat sie denn?
m.l.G. ;)h
unbefristete Aufenhaltserlaubnis. Jedoch wird sie nie ohne Sozialhilfe leben können da Sie durch die Pflege einer Person vollzeit beschäftigt ist.
da wird sie dann nicht eingebürgert werden können, denn Sozialhilfebezug oder auch H4 Aufstockung schließen dies aus..
sie sollte die Pflege anders organisieren , oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung daraus machen.
.denn wer nur ( ausschließlich) auf den Bezug von Sozialhilfe an gewiesen ist, dem kann auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis widerrufen bekommen
m. l.G. ;)h
Die Person lebt von Pflegegeld durch die Pflege einer Person und einer Sozialhilfe. Die Person ist jetzt auch schon kurz vor 60.
Also meinst du es würde reichen wenn sie mündlich deutsch kann ?