Dienstplan verbindlich?

8 Antworten

Sprich dich mit mehreren(!) ab,kopier den Dienstplan zeitig und dann schaut ihr zehn Tage mal nicht in den Dienstplan und kommt zum ursprünglich geplanten Dienst.Wenn er ein paar Tage mal viel zuwenig Leute hat,dann läßt dein Chef das am schnellsten.Unter Garantie.

Zwei Tage vorher den Dienst ändern ist garantiert nicht erlaubt.Die Frist kenne ich leider nicht,aber der Chef macht wohl,was er kann,solange er nicht auf Widerstand trifft.

Bei mir in Festanstellung ist es so,dass der Plan zwei Monate vorher steht und wenn ich anders arbeiten soll,dann wird gefragt.

Hallo, ein Dienstplan sollte verbindlich sein und auch verlässlich. D. h. der Arbeitnehmer muss seinen Dienst planen können. Da wir uns in einer Zeit befinden, wo alles immer billiger werden muss, besonders Arbeit, wird natürlich auch am Personal gespart und das hat nicht nur die Folgen, die du beschreibst.

Ich würde mich nicht mehr darum kümmern, was die am Dienstplan ändern, sondern die sollen dich anrufen, und dir mitteilen, das du an deinem nächsten AT zur Spätschicht statt zur Frühschicht kommen sollst. Das wird nach dem 3. Anruf (Wechsel) peinlich.

Ansonsten, viel ändern kannst du nicht.

Nur mit einer gesetzlichen Grundlage kommst du hier nicht weiter.Es ist sehr häufig der Fall,dass in den Tarifvereinbahrungen oder Dienstanweisungen eine viel konkretere Festlegung existiert um die Belange des Betriebes abzusichern.Ich habe lange Jahre in einem Verkehrsunternehmen gearbeitet und dort bestand die Dienstanweisung,dass Dienständerungen 24 Std. vorher bekannt sein müssen und die dann für jeden Arbeitnehmer verbindlich sind.Zu beachten ist dabei,das es meist auch noch Ausnahme-regelungen gibt die deinem Betrieb einen reibungslosen Arbeitsablauf garantieren.

Wenn sich das alles bei dir nicht in Einklang mit deinem Studium bringen läßt,hast du nur die Möglichkeit dich nach einem anderen Job umzusehen.

coletrickle 
Fragesteller
 12.03.2012, 08:42

Gesetz steht aber meines Erachtens über Tarifvereinbarungen, sollten diese jenes Verletzen.

Übrigens handelt es sich hier um Kaufland.

Ifm001  12.01.2016, 15:16
@coletrickle

Es gibt disposives und nicht disposives Recht. Das bedeutet, dass manche Paragraphen durch eine andere Regelung ersetzt werden können (= dispotiv) während andere Paragraphen als Minimum zu sehen sind.

Der veröffentlichte Dienstplan ist verbindlich. Damit hat der AG sein Direktionsrecht gem. GewO verbraucht. Wenn er dann noch Änderungen vornehmen will, geht das nur mit Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters. Selbst wenn man dich also anrufen würde, dass sich dein Dienst nochmal geändert hat, könntest du das ablehnen.

Die Ansage mit der Ankündigung der Arbeitszeit mind. 4 Tage vorher ist so nicht korrekt und betrifft- wenn überhaupt - auch Arbeit auf Abruf. Wenn ein Dienstplan erstellt wird, ist das keine Arbeit auf Abruf. Änderungen sind auch innerhalb einer Frist nicht mehr möglich!

helmutgerke  12.03.2012, 08:44

Klasse Anwort von einem "Helden"

Allerdings orientiert sich der Fragesteller "coletrickle" an deiner Aussage, kann er sich auch gleich um einen neuen Job umschauen.

ralosaviv  12.03.2012, 09:12
@helmutgerke

Die Frage nach der Rechtslage ist beantwortet.

Meine persönliche Meinung war hier nicht gefragt und tut auch überhaupt nichts zur Sache.

Wenn es deiner Einschätzung nach "heldenhafter"*ist, auf seine Rechte zu verzichten, damit man um jeden Preis seinen Job behält, kannst du ja zu einem entsprechenden Verhalten raten.

coletrickle 
Fragesteller
 12.03.2012, 09:17
@helmutgerke

Wieso soll ich denn immer wieder Angst um meinen Job haben.

Denken manche hier wirklich ein Arbeitgeber kann so ohne weiteres einen unbefristeten Arbeitnehmer entlassen?

Ich glaube kaum, ich versuche es auf die faire Art und Weise, es gibt aber auch andere Möglichkeiten ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen.

Aber eines habe ich nicht, Angs vor eine Kündigung...zum Glück leben wir hier in einem Rechtsstaat und es gibt ein sogenanntes Arbeitsrecht.

Ich gestehe dem Arbeitgeber auch eine Änderung zu, wenn dieser micht fragt bzw. auch Bescheid gibt, aber nicht wenn beides nicht erfüllt wird und die Dienstpläne sich ständig ein bis zwei Tage vorher ändern.

Auch müsste man hier mal fragen dürfen, ob so eine Regelmäßigkeit dann überhaupt noch unter dem Aspekt der Krankmeldung liegt, wenn evtl. wirklich eine Unterbesetzung vorliegt.

helmutgerke  12.03.2012, 09:50
@coletrickle

Denken manche hier wirklich ein Arbeitgeber kann so ohne weiteres einen unbefristeten Arbeitnehmer entlassen?

ja, ich denke so - im Regelfall befindet sich kein Arbeitsgeber auf einem Erbhof, er kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden.

es bringt dir nichts auf Paragraphen herumzureiten, auf deine Prinzipien zu bestehen oder gar mit dem Gesetzesbuch unterm Arm geklemmt beim Arbeitsgeber deine Aufwartung machst. Hast du denn nicht einfach mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht, um mit ihm deine Problematik Studium und Job unter einem Hut zu bekommen, besprochen?

Das fairste für alle Beteiligten wäre natürlich, die Dienstpläne würden gemeinsam erstellt.

Den hier eingebrachten Gedankengang seitens @peterprunken wäre m. E. zum weiteren ein guter interessanter Weg mit dem man sich mal beschäftigen sollte.

helmutgerke  12.03.2012, 09:56
@ralosaviv

Die Frage nach der Rechtslage ist beantwortet.

Bist du ernsthaft der Meinung, die Frage der Rechtslage beantwortet zu haben?

Kennst du etwas den Arbeitsvertrag, was dort zu Arbeitszeiten vereinbart wurde?

Leih mir mal bitte bei Gelegenheit deine Kristallkugel aus.

ralosaviv  12.03.2012, 10:44
@helmutgerke

Was hast du heute eigentlich für ein Problem?

Ich lese nichts von einem BR, einer Betriebsvereinbarung oder einer im Arbeitsvertrag zum Dienstplan oder den Arbeitszeiten getroffenen Vereinbarung.

Kennst du etwas den Arbeitsvertrag, was dort zu Arbeitszeiten vereinbart wurde?

Wenn du lesen kannst: es wurde eine Wochenarbeitszeit vereinbart.

ralosaviv  12.03.2012, 10:46
@helmutgerke
Das fairste für alle Beteiligten wäre natürlich, die Dienstpläne würden gemeinsam erstellt.

Das ist wirklich lächerlich. In einem Betrieb mit 100 Beschäftigten hole ich zuerst mal Montags morgens alle zur Abstimmung über den Dienstplan zusammen oder wie? Also noch Praxisferner geht es kaum noch.

helmutgerke  12.03.2012, 10:54
@ralosaviv

völlig korrekt, eine Wochenarbeitszeit wurde vereinbart, mehr nicht!

helmutgerke  12.03.2012, 11:30
@ralosaviv

du musst es ja wissen. LOL

Offenbar hast du Kenntnis zur Untergliederung, respektive Personaldisposition in einem SB-Warenhaus.

Dort sitzt nicht irgendwo einer und bestimmt für 100terte von Untergebenen den lfd. Personaleinsatz.

helmutgerke  12.03.2012, 12:08

Wenn ein Dienstplan erstellt wird, ist das keine Arbeit auf Abruf.

zum Schluss noch dazu als Sahnehäubchen ein wenig Nachhilfe in Sachen Arbeitsrecht.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Das nennt man Arbeit auf Abruf. Wichtig ist, dass die arbeitsvertragliche Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegt.

Als Arbeitgeberin sind Sie verpflichtet, Ihrem Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen, wann Sie ihn einsetzen möchten. An dieser Frist ist in der Regel nicht zu rütteln, denn Ihr Mitarbeiter soll die Möglichkeit haben, seine Arbeitskraft auch anderweitig einzusetzen. Einzige Ausnahme: ein Tarifvertrag, der zuungunsten des Mitarbeiters von dieser Frist abweicht, aber Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht.

Quelle: Berliner Arbeitsrechtler Ulf Weigelt Fragen zum Arbeitsrecht auf ZEIT ONLINE

Hallo, ich habe zwar Verständniss hinsichtlich Deiner Frage. Aber was bringt es Dir, das besonders auf den vorletzten Satz der Frage bezogen, wenn der Discounter Dich nicht mehr braucht ? Dann ist alle Paragraphenreiterei umsonst.

coletrickle 
Fragesteller
 12.03.2012, 08:42

Was wollen die denn machen, ich bin unbefristet, bin so ziemlich einer der besten und zuverlässigsten Mitarbeiter...habe doch keine Angst.

Ich als Arbeitnehmer habe Pflichten und Rechte, meine Pflichten komme ich sehr gut nach, ich bin zuverlässig, arbeite ordentlich, bin so gut wie nie krank, in 3 Jahren insgesamt (8 Tage). Aber meine Rechte möchte ich gwahrt sehen z.B. das mein Dienst auch so bleibt wie er ist.