Darf der Vermieter Geld für eine neue Waschmaschine verlangen, wenn es sein Eigentum ist? Für Nutzung oder so etwas?

14 Antworten

Das kann sich der Vermieter schenken. Er ist verpflichtet die Mietsache in ordentlichem Zustand zu halten, außer der Mieter hat einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

Fragt nach der rechlichen Grundlage für die Beteiligung an der Waschmaschine.

40 Euro ist nichts und wenn die Waschmaschine schnell kaput gemacht wurde aus meiner Sicht angemessen.

Eine solche Maschine kostet schnell 2000 euro und mehr in Mehrfamilienhäusern.

Nein, das kann er nicht verlangen.

Für gemietete Sachen ist allein der Vermieter zuständig.

Wenn die Waschmaschine mit vermietet ist, hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass eine funktionsfähige da ist und übernimmt dafür die Kosten.

Legen die Mieter dafür zusammen, gehört die Maschine den Mietern.

Kommt drauf an was in Eurem Mietvertrag steht, wenn die WM  mitdrinne ist, also ihr mit der Miete auch die Nutzung der Waschmaschine mitbezahlt, nein.Er hat ja den Mietvertrag mit der WM abgeschlossen und dadurch zusätzliche Einnahmen gehabt. Wenn er es freiwillig dort aufgestellt hat. bzw. die Wasmaschinennutzung drinne nicht aufgeführt ist, so braucht er auch keine neue WM aufstellen. Wieviele Mieter seid Ihr denn?

Wenn er drauf bestehen sollte, schmeisst zusammen und kauft Euch eine eigene neue WM, bekommt man schon für 300-400 Euro recht gute.

Und wenn es im Mietvertrag mitaufgeführt ist, könnt Ihr die Miete kürzen oider er muß Euch umgehend eine funktionierende WM auf seine eigenen Kosten dort aufstellen.

johnnymcmuff  08.09.2017, 22:53

Kommt drauf an was in Eurem Mietvertrag steht, wenn die WM  mitdrinne ist, 

Nein! Darauf kommt es überhaupt nicht an.

Alles was in einer Wohnung ist, gilt als mitvermietet; auch wenn nichts im Mietvertrag steht.

Mazaran  09.09.2017, 00:57
@johnnymcmuff

Sicher?

Was wenn z.B. der Vormieter die WM  für den Nachmieter stehen gelassen hat da er sich eine neuere gekauft hat, und die alte aber nicht mithemen wollte. Der Vermieter nichts dagegen hatte das die Mieter es übernehmen.

Kommt ja öfter vor das der Vormieter irgendwas zurücklässt was der Nachmieter gebrauchen kann.

albatros  09.09.2017, 16:17
@Mazaran

Hat der Vormieter die WM dem Vermieter überlassen, geht sie in dessen Eigentum über. Der Neue Mieter ist dann Mieter der WM. Der Vermieterhätte sie ja auch entfernen können. Dann wäre die Sachlage eine andere.

Es hat hier schließlich auch keine Eigentumsübertragung Vormieter zum Folgemieter stattgefunden.

johnnymcmuff  09.09.2017, 18:03
@Mazaran

Wenn der Vormieter etwas hinterlässt, geht es automatisch in das Eigentum des Vermieters über; es sei den Vor- und Nachmieter vereinbaren etwas untereinander.

Der Vormieter kann nicht einfach sagen, ich lasse ... für den Nachmieter stehen.

Der Vermieter muss den Vormieter auffordern die Sachen zu entfernen.

Der Vermieter könnte auch dem Nachmieter die Sachen schenken, sofern dieser das will.